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Henryk M. Broder

„Den Adolf gemacht“

Ein Gericht entschied, dass Judenhass auch unter Juden möglich ist. Publizist Henryk M. Broder hat gegen einen Verlag und dessen Autor die Oberhand behalten.
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Können sich auch Juden antisemitisch äußern? Ja, entschied das Frankfurter Oberlandesgericht am Donnerstag. Damit behielt der Publizist Henryk M. Broder im Rechtsstreit gegen den Verleger Abraham Melzer und dessen Autor Hajo Meyer die Oberhand. Die Vorgeschichte des Verfahrens reicht mehr als zwei Jahre zurück. 2005 erschien in Melzers Verlag ein Buch mit dem Titel „Das Ende des Judentums“, verfasst von Hajo Meyer, einem Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Autor stellt dabei allerlei abstruse Thesen auf: Der Holocaust sei nur eine „Laune der Geschichte“, heißt es, und die „früheste Ursache für den Antisemitismus“ liege „im Judentum selbst“. Wiederholt vergleicht Meyer die Politik der israelischen Regierung mit der der Nationalsozialisten. Er versteigt sich zu der Behauptung: „Besonders im vergangenen Jahr scheint sich eine Vorhersage der Antisemiten in gefährlichem Ausmaß zu bewahrheiten. Ich meine den Mythos – und bis kurzem war es ein solcher –, die Juden hätten es auf die Weltherrschaft abgesehen.“

Seine Ansichten trug Meyer im Beisein seines Verlegers Abraham Melzer im September 2005 auch auf einer Lesung an der Leipziger Universität vor. Henryk M. Broder veröffentlichte im Internet einen Bericht über die Veranstaltung. Unter der auf Meyer und Melzer gemünzten Überschrift „Holo mit Hajo: Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“ schrieb er, die beiden seien „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“. Melzer habe „eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt“.

Das mochten der Verleger und sein Autor nicht auf sich sitzen lassen. Sie erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen diese Einschätzungen. Broder legte Einspruch ein. Der Fall kam im Januar 2006 vors Frankfurter Landgericht. Dort und in den Medien wurde nicht nur darüber diskutiert, ob Broders Äußerungen justiziable Schmähungen darstellen. Man rätselte vor allem, ob Meyer und Melzer überhaupt Antisemiten sein können, ob also Judenhass auch unter Juden möglich ist. Das Gericht befand, Nazivergleiche seien generell nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, ungeachtet ihres Anlasses. Es untersagte Broder, seine Kontrahenten weiterhin „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ zu nennen. Melzer dürfe zudem nicht länger bezichtigt werden, „braunen Dreck“ zu verbreiten. Die Formulierung „den Adolf machen“ hingegen sei eine zulässige Meinungsäußerung.

Broder ging in die Berufung. Man traf sich Mitte Oktober vorm Frankfurter Oberlandesgericht wieder. Mit der Frage, ob die Existenz eines jüdischen Antisemitismus denkbar ist, hielt sich Richter Jürgen Maruhn nicht lange auf: „Natürlich gibt es den“, sagte er zu Beginn der Verhandlung. „Vor allem in den USA wird heftig über ihn diskutiert, aber diese Debatte ist längst auch nach Deutschland geschwappt.“ Zwar sei es umstritten, wann eine Kritik an der Politik der israelischen Regierung eindeutig antisemitisch ist. „Aber nach allem, was in Meyers Buch steht und bei der Lesung in Leipzig gesagt wurde, ist die Bezeichnung ‚Kapazität für angewandte Judäophobie‘ eine rechtlich zulässige Kritik an den beiden Klägern“, sagte Maruhn. Anders verhalte es sich mit der Ansicht, Melzer fülle eine Lücke mit „braunem Dreck“. Diese stelle eine unzulässige Schmähung dar. „Die Farbe braun weckt Assoziationen zum Nationalsozialismus“, sagte der Richter, „daher kann der Eindruck entstehen, Melzers Verlag veröffentliche NS-Propaganda“. Und das gehe zu weit. Hajo Meyer sagte dem Gericht, es sei beleidigend für ihn, als Antisemit bezeichnet zu werden. Er habe lediglich die Politik der israelischen Regierung kritisiert. Broder widersprach: „Meyers Buch steht eindeutig in der Tradition der ‚Protokolle der Weisen von Zion‘.“ Es sei kein Widerspruch, wenn Juden sich judenfeindlich äußerten: „Es gibt Krankenschwestern, die Patienten töten, und Rechtsanwälte, die einen Versicherungsbetrug begehen. Warum sollten Juden also keine Antisemiten sein können?“

Drei Wochen nach der Verhandlung gab das Frankfurter OLG sein Urteil bekannt: Broder gewann den Rechtsstreit mit 2:0 gegen Hajo Meyer und mit 2:1 gegen Abraham Melzer. Er darf beide „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ nennen und erklären, sie hätten „den Adolf gemacht“. Nur die Äußerung der Ansicht, Melzer fülle eine Lücke mit „braunem Dreck“, wurde ihm untersagt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.11.2007)
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Kommentare [ 1 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von strzelewicz strzelewicz ist gerade offline | 9.11.2007 23:40 Uhr
Gratuliere, Henryk!
Das ist mal eine sehr erfreuliche Nachricht, da kann man Henryk Broder nur gratulieren! Im letzten Punkt hätte er auch siegen müssen. Sein Beispiel mit der mordenden Krankenschwester ist nämlich zutreffend: Sie ist eine Mörderin, auch wenn sie nicht einsichtig ist. Genauso irrelevant ist es, ob H. Meyer sich selbst als Antisemiten sieht: Er hat sich wie ein solcher geäußert, was Broder durch Zitate aus dessen Buch untermauert hat, und das müsste genügen. Und Melzer hat genau dies als Marktlücke entdeckt, die er nun, na sagen wir, mit schokofarbenem Dreck füllt – so ruft es süße Assoziationen hervor, was nicht strafbar sein dürfte.

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