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10 500 Euro Bußgeld: Medienanstalt geht gegen Youtuber vor

Weil er in seinem Youtube-Channel einige Produkte allzu offensiv bewarb - ohne dies als Werbung zu kennzeichnen - muss ein Youtuber nun 10.500 Euro Bußgeld zahlen.

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein hat ein Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro gegen den Youtuber "Flying Uwe" verhängt. Sein Kanal zu den Themen Kampfsport und Fitness, wird derzeit von 1,1 Millionen Youtube-Nutzern abonniert. Der Medienrat der Medienanstalt hat das Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnungen beschlossen.

Einer Mitteilung der Medienanstalt zufolge, hat der Youtuber es trotz mehrfacher Hinweise unterlassen, drei Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Damit habe er gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, der besagt, dass auch für Telemedien die Werbegrundsätze gelten, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren. "Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden", zitiert die Medienanstalt aus diesen Vorschriften. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten“, sagte dazu Lothar Hay, Medienratsvorsitzender der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Fitness-Fan betont, er promote ja nur Produkte, die er selbst gut finde. Gegen das Bußgeld kann „Flying Uwe“ Einspruch einlegen. Das Bußgeld hätte nach Medienberichten allerdings erheblich höher ausfallen können. Es wurden Summen von bis zu 500.000 Euro genannt.

Verstoß bei Produkten des eigenen Unternehmens moniert

In einer ausführlichen Stellungnahme moniert die Medienanstalt, dass "Flying Uwe“ in seinen Videos Eigenprodukte präsentiert, ohne dies jedoch als Werbung zu kennzeichnen. Der Youtuber habe zwar nach einer Aufforderung Ende 2016 einige seiner Videos angepasst und die zugehörigen Videobeschreibungen auf YouTube als Werbung gekennzeichnet. Bei Videos, in denen der YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen, so die Medienanstalt.

Parallel zu diesem Verfahren hat die Einrichtung nach eigenen Angaben rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert. Grundsätzlich sei zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss.

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