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Trotz Killerspiel-Debatte erhielt „Counterstrike“ das USK-16-Kennzeichen.

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20 Jahre USK: Auf dem Online-Auge blind

Seit 20 Jahren prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle Video- und PC-Spiele. Noch fehlt der USK ein Auftrag für Browser-Games und Apps.

Der Ego-Shooter „Counterstrike“ gehört zu den Computerspielen, ohne die kein Rückblick auf 20 Jahre Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, auskommt. Die Kritik von Politik und Medien war groß, als die USK-Prüfer dem umstrittenen Spiel auf dem Höhepunkt der Killerspiel-Debatte eine Freigabe ab 16 Jahren erteilten, wenige Monate nach dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im Jahr 2002. „Wir dürfen Spiele nur nach der unmittelbaren Wirkung auf Kinder und Jugendliche prüfen“, verteidigt USK-Geschäftsführer Felix Falk die Entscheidung, nach der bei „Counterstrike“ der sportliche Aspekt überwog.

Über 37 500-mal wurden seit 1994 die bunten USK-Kennzeichen vergeben. Nur jedes zweihundertste Spiel ging leer aus. Ein Spiel ohne USK-Label ist in Deutschland praktisch nicht verkäuflich. Die USK sieht sich dennoch nicht als Erzieher der Branche, „es ist nicht unser Anspruch, dass die Entwickler gewisse Inhalte nicht in ihre Spiele bringen“, sagt Felix Falk. „Der Jugendschutz soll ja nicht alles zu Kinder-Inhalten machen.“ Tatsächlich nehmen die Erwachsenenspiele jedoch nur einen geringen Raum ein. Zwischen fünf bis sechs Prozent aller eingereichten Spiele sind nicht jugendfrei. Ein Wert, der über die Jahre nahezu gleich geblieben ist. Der Action-Shooter „Spec Ops: The Line“ gehört ebenfalls in diese Gruppe. Ähnlich wie der Film „Apocalypse Now“ wurde das Spiel als künstlerisch wertvolles Anti-Kriegsspiel gewertet. Seitdem enthält die USK-Präambel den Kunstaspekt.

Die USK wird mit einem Festakt im Bundestag gefeiert

Am Donnerstag wird im Rahmen einer Festveranstaltung im Bundestag an die Gründung der USK erinnert. Dass es die Einrichtung gibt, verdankt sie indirekt der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Filmwirtschaft (FSK). Als die FSK zur Altersprüfung eines Computerspiels aufgefordert wurde, erklärte sie sich für nicht zuständig. Die Games-Wirtschaft baute darum zusammen mit dem Berliner Förderverein für Jugend und Sozialarbeit eine eigene Institution auf. „Die USK wurde ins Leben gerufen, um Kindern und Jugendlichen – aber vor allem auch deren Eltern – eine zuverlässige Hilfe im Umgang und im Kauf von Computer- und Konsolenspielen zu sein“, erinnert Familienministerin Manuela Schwesig. Nach dem Amoklauf von Erfurt änderte sich die Aufgabenstellung der Einrichtung. „Waren die Freigaben der USK zu Beginn noch Empfehlungen, so sind es seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger kenntlich zu machen sind“, so die Ministerin. Die USK beschäftigt zehn feste Mitarbeiter. Dazu kommen 60 Jugendschutzsachverständige, die als unabhängige Prüfer in den Gremien sitzen. Für das komplette Durchspielen der eingereichten Titel sind zehn Sichter zuständig. Zwei staatliche Vertreter setzen am Ende das amtliche Stempel auf das Kennzeichen.

"Der Gesetzgeber muss uns in die Lage versetzen, auch bei Online-Spielen aktiv zu werden."

Seit ein paar Jahren sinkt die Zahl der geprüften Spiele stetig von 3099 in 2009 auf 2083 im vergangenen Jahr. Der Grund ist in der nach wie vor ausstehenden Reform des Jugendmedienschutzes zu sehen. Nach den bisherigen Regeln sind Browser-Spiele und Spiele-Apps von der für den Verkauf obligatorischen Prüfung durch die USK ausgeschlossen. Einige Publisher reichen ihre Online-Spiele zwar dennoch zur Alterseinstufung ein, doch verpflichtet sind sie dazu nicht. Felix Falk drängt darum auch dazu, „dass der Gesetzgeber die USK in die Lage versetzt, auch bei Online-Spielen aktiv zu werden. Apple und Google warten nicht darauf, dass sich Deutschland irgendwann ein Gesetz gibt“, sagt der USK-Geschäftsführer.

Ein Kritikpunkt, der die USK beinahe von Anfang an begleitet, betrifft die fehlenden pädagogischen Altersempfehlungen, die bereits 1995 in dem Beitrag „Siegel auf Bestellung“ in der „Zeit“ gefordert wurden. Ob ein Spiel ohne Altersbeschränkung, ab sechs, zwölf, 16 oder erst ab 18 Jahren freigegeben wird, sagt nichts darüber aus, ob Kinder oder Jugendliche dieses Alters auch von ihren Fähigkeiten in der Lage sind, damit umzugehen. Auch das europäische Pegi-System hilft nicht weiter. Felix Falk sieht darin nach wie vor keine primäre Aufgabe der USK. Für pädagogische Empfehlungen verweist er auf den Deutschen Computerspielepreis, Kindersoftwarepreis oder die Orientierungshilfen der App-Stores. Kurt Sagatz

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