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Medien: 50 000 Euro Schmerzensgeld

„Super illu“ muss für erfundenes Interview mit Biolek bezahlen

Die Zeitschrift „Super illu“ wird dem ARDModerator Alfred Biolek ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro bezahlen müssen. Dies bestätigte Bioleks Anwalt, Christian Schertz, dem Tagesspiegel. Laut Schertz hatte die „Super Illu“ ein zweiseitiges Interview mit Biolek über dessen Homosexualität publiziert, das „von der ersten bis zur letzten Zeile erfunden war“. Schertz hatte gegen diese Veröffentlichung vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts geklagt. Nach der mündlichen Verhandlung, berichtet Schertz, werde die Zeitschrift „wegen dieser besonders eklatanten Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ zur Zahlung des Schmerzensgeldes und zum Abdruck eines Widerrufs verurteilt. Der Anwalt sagte, dass die 50 000 Euro nach seiner Kenntnis das höchste Strafgeld für eine Einzelveröffentlichung in einem deutschen Printorgan darstellen würden: „Die Richter wollten mit dieser Höhe die abschreckende Wirkung ihres Urteils unterstreichen.“ Hier gehe es nicht nur um ein gefälschtes Interview, sondern auch um den Intimbereich eines Prominenten, der um der gesteigerten Auflage willen in die Öffentlichkeit gezerrt worden sei. Nach Schertz’ Aussage hätten sich die Anwälte der „Super illu“ absurderweise auf „Satire“ berufen. Sie wollten prüfen, ob sie Berufung einlegen. jbh

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