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Adblocker schmälern die Einnahmen von Medienunternehmen.

© Andrea Warnecke/dpa

Adblock-Nutzung: Fast jede fünfte Online-Anzeige wird geblockt

Wie nervig ist Online-Werbung? Wie wichtig sind Internet-Anzeigen? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Die Digitalwirtschaft hat nun Zahlen über die Adblock-Quote veröffentlicht.

Seit Jahren tobt ein heftiger Streit zwischen der werbetreibenden Wirtschaft und den Betreibern von werbefinanzierten Internet-Angeboten auf der einen Seite mit den Anbietern von Werbe-Blockern auf der anderen. Vor Gericht sind derzeit allein drei große Verfahren gegen die kostenlose Werbeblocker-Software Adblock Plus von Eyeo anhängig. Die klagenden Medienunternehmen drängen auf ein Verbot der Software, zudem wird Schadenersatz verlangt. Doch um welche Dimensionen geht es? Der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft (BVDW) hat nun Zahlen vorgelegt, um den „mitunter sehr abenteuerlichen Hochrechnungen im Markt eine tatsächlich gemessene Rate“ gegenüberzustellen.

Innerhalb des Verbandes werden die Zahlen vom Online-Vermarkterkreis (OVK) erhoben. Zwei von drei Mitglieder-Unternehmen des OVK melden dazu kontinuierlich und unabhängig voneinander den Anteil der geblockten Inhalte. Die Auswertung der Zahlen für das vierte Quartal 2016 zeigte dabei einen interessanten Trend auf: Im Vergleich zum Vorquartal ist die Adblocker-Quote von 19,1 Prozent auf 17 Prozent gesunken.

"Qualität der Online-Werbung optimiert"

Der Adblocker-Experte im Digitalverband, Oliver von Wersch, führt diesen bereits zuvor beobachteten Trend auf branchenweite Maßnahmen wie den offenen Dialog mit den Nutzern sowie die Optimierung der Qualität der Online-Werbung zurück. „Ein weiterer Faktor ist die zunehmende Verlagerung der Nutzung auf mobile Endgeräte, auf denen Adblocker-Nutzung derzeit keine nennenswerte Rolle spielt“, so von Wersch.

In der Kritik steht der Werbeblocker von Eyeo unter anderem, weil das Unternehmen durchaus Ausnahmen von der Blockierung macht – gegen Bezahlung wird dafür bestimmte Werbung in eine so genannten Whitelist übernommen. Von den Klägern gegen Eyeo wird dies als „freikaufen“ bezeichnet. Das Urteil im Prozess vor dem Oberlandesgericht München soll am 29. Juni bekannt gegeben werden. Kurt Sagatz

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