zum Hauptinhalt
Jan Böhmermann auf Facebook

© Tsp

Ärger um Jan Böhmermann: Hitlergruß in Jogginghose

Jan Böhmermann twitterte die berühmte Aufnahme von Martin Langer und wird von dessen Anwalt abgemahnt.

1000 Euro habe er zahlen müssen, wetterte der Moderator via sozialen Netzwerken. Seit Tagen stichelt der TV-Promi weiter in Richtung des Fotografen, berichtet meedia.de. Dieser sagt: "Das Verhalten von Jan Böhmermann ist rufschädigend."

Der Reihe nach: Als Böhmermann im August 2014 ein Bild des Fotografen Martin Langer auf Twitter teilte, dachte er nicht daran, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das warf ihm der Anwalt der Fotografen nun vor. Das berühmte Bild eines Mannes, der während der Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen 1992 mit vollurinierter Jogginghose den Hitlergruß zeigt, sei im Rahmen der "publizistischen" Tätigkeit Böhmermanns keinesfalls honorarfrei. Der Anwalt erhob im Auftrag seines Mandanten eine Mahngebühr von circa 1000 Euro, die sich mit Verwaltungs- und Anwaltskosten auf eine Gesamtsumme von 7000 Euro aufaddierte.

Böhmermann zahlte, allerdings nicht ohne sich öffentlich über das Vorgehen zu beschweren. So bezweifelt er, dass sein Twitter-Account unter die Rubrik "professionelle Presse" falle, Promistatus hin oder her. Vielmehr sei er davon ausgegangen, "dass der Fotograf dieses zeitgeschichtliche Fotodokument zur honorarfreien Verwendung außerhalb professioneller Presse freigegeben habe". .

Sein Post löste eine weite Diskussion über das Urheberrecht in sozialen Netzwerken aus. Jan Böhmermann zeigt derweil, dass er Medienprofi ist. Für Facebook stellte er das Bild, welches den Stein ins Rollen gebracht hat, einfach nach und kommentierte es süffisant: "Dieses Bild bitte nicht teilen!" Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false