zum Hauptinhalt

Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Online-Recht

Kein Eigenbedarf bei Raubkopien

Viele Computernutzer verwenden weiterhin Internet-Tauschbörsen wie eMule oder Kazaa und begründen dies damit, dass es sich ja nur um Kopien für den eigenen Bedarf handelt, also keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Stimmt das und gibt es wirklich so etwas wie einen straffreien Eigenbedarf?

Nein, so etwas wie Eigenbedarf kennt das Gesetz in diesem Fall nicht. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus Tauschbörsen ist in der Regel strafbar, auch für private Zwecke. Problematisch bei den Tauschbörsen ist vor allem, dass der Teilnehmer die Dateien, die er gerade herunterlädt, gleichzeitig auch wieder für viele andere User bereitstellt und das ohne sein Zutun. Er wird daher gleichzeitig zum Anbieter, der selbst zahllose Kopien verbreitet.

In der anstehenden zweiten Novelle des Urheberrechts, die in den kommenden Wochen im Bundestag beraten wird, soll auch dieser Punkt dahingehend geändert werden, dass auch das Herunterladen aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen wie Tauschbörsen für den privaten Gebrauch unzulässig sein wird.

Der Nutzer hat dann sowohl mit strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Schule machte hier in der jüngeren Vergangenheit der Fall eines Spieleherstellers und eines Musiklabels, die eine darauf spezialisierte Firma beauftragten, Tauschbörsen zu durchkämmen und die eindeutigen Internetadressen der Nutzer zu ermitteln. Darauf folgten Strafanzeigen und kostenpflichtige Abmahnungen.

Der Gesetzgeber plant zwar für den Bereich des privaten Herunterladens eine so genannte „Bagatellklausel“, die ein zumindest straffreies Herunterladen ermöglichen könnte, dass ist aber noch Zukunftsmusik.

Auch wenn viele Staatsanwaltschaften derzeit entsprechende Ermittlungsverfahren vielfach bei geringeren Verstößen einstellen, hat man hierauf keinerlei Anspruch und ist häufig einige hundert Euro Ordnungsgeld und zumindest den inkriminierten Rechner los. Zudem bleibt der zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch grundsätzlich bestehen.

Mehr Informationen und Beratung zum Thema sowie dem Recht der neuen Medien und dem Internet finden Sie stetig aktualisiert im Internet unter der Adresse www.aufrecht.de. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

An Michael Terhaag

Zur Startseite