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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Online-Recht

Bei Abmahnungen die Ruhe bewahren

Man liest derzeit wieder viel von Abmahnwellen? Welche neue Gefahren gibt es und worauf muss ich besonders achten?

Aus meiner Sicht besteht keinerlei Grund zur Panik. Es ist gar nicht so schwer, sich den Gesetzen entsprechend im Netz zu bewegen, auch wenn man einräumen muss, dass das Abmahnwesen tatsächlich manchmal seltsame Blüten schlägt.

Seit Jahresbeginn sollten Unternehmer wegen der Neuregelungen zum elektronischen Briefverkehr unbedingt darauf achten, in der Signatur am Ende ihrer E-Mails alle im Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben zu machen. Das beinhaltet die Rechtsform, die Geschäftsleitung, den Sitz, das entsprechende Registergericht sowie die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister, Partnerschaftsregister oder ähnliches eingetragen ist. Wichtig sind auch Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Homepage, falls vorhanden. Die Plichtangaben gelten ausdrücklich auch für Einzelpersonen, wenn sie geschäftlich tätig sind.

Gleichzeitig sind viele Anbieter beim Auktionshaus Ebay aktuell Opfer teilweise, aber nicht ausschließlich fragwürdiger Abmahnungen. Gegenstand sind unzureichende Belehrungen der potenziellen Käufer zum Beispiel über Widerspruchsrechte und insbesondere -fristen.

In jedem Fall gilt, Ruhe bewahren Leider ist es für den Laien häufig kaum ersichtlich, ob an den Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist. Suchen Sie zuerst im Internet nach weiteren Betroffenen oder ähnlichen Fällen. Lassen Sie sich sicherheitshalber immer juristisch beraten, bevor Sie irgendwelche Unterlassungserklärungen unterschreiben oder Kosten übernehmen.

Die Rechtslage insbesondere bezüglich der aktuellen Ebay-Abmahnungen, ist alles andere als geklärt und so gilt es umsomehr, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Sie sollten, wenn Sie in einem nicht unerheblichen Umfang bei Ebay Waren verkaufen, Ihren Kunden deutlich ein einmonatiges Widerrufsrecht einräumen, bis sich der Sturm gelegt hat und sich eine einheitliche Rechtssprechung abzeichnet. Foto: Promo

Mehr zum Thema erfahren Sie in zahlreichen Rechtsanwaltsforen, auf der bekannten Internetseite zum Onlinerecht www.aufrecht.de sowie in dem gerade bei Data Becker erschienenen Buch „Onlinerecht – Ratgeber für Selbstständige“ (39,95 Euro), das von Michael Terhaag und Volker Hermann verfasst wurde.

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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