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Pierre Sanoussi-Bliss

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Befristete Verträge oder Dauerbeschäftigung?: "Der Alte": Darsteller vor Gericht

Können Schauspieler, die über Jahre im Fernseh-Krimi "Der Alte" als Kommissare agierten, rausgeworfen werden? Darüber müssen Arbeitsrichter entscheiden.

Das kommt sehr selten vor: Zwei Schauspieler, die ihre Rollen in einer TV-Krimi-Serie verloren, ziehen vor Gericht und klagen bis in die letzte Instanz. Am Mittwoch sollen Deutschlands höchste Arbeitsrichter in Erfurt entscheiden, ob die Klagen der Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Markus Böttcher gegen den Verlust ihrer Rollen als altgediente TV-Ermittler in der erfolgreichen ZDF-Serie „Der Alte“ doch noch Erfolg haben.

Sanoussi-Bliss, 55, stand seit 1997 für die Serie vor der Kamera; Böttcher, 53, sogar seit fast 29 Jahren, als Chef der Spurensicherung Werner Riedmann – er stieg 1986 ein. 2015 war dann für beide Kommissare Schluss. Die Produktionsfirma veränderte die Besetzung. Gegen ihren Rausschmiss aus der Serie sind die beiden Schauspieler daraufhin gerichtlich vorgegangen. Das Landesarbeitsgericht München hatte die Klagen noch abgewiesen, deshalb ziehen Böttcher und Sanoussi-Bliss nun vor das Bundesarbeitsgericht. Die Klage richtet sich allerdings gegen die Produktionsfirma und nicht gegen das ZDF.

Markus Böttcher
Markus Böttcher

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„Das ist schon ein besonderer Fall. Mein Mandant hat immerhin ein Arbeitsleben mit der Rolle verbracht“, sagt die Anwältin von Böttcher gegenüber der dpa. Insgesamt waren es bei ihm etwa 280 Folgen. Die beiden Schauspieler hatten mit der Produktionsfirma offenbar Verträge, die sich auf einzelne Folgen beziehungsweise die gesamten Folgen eines Kalenderjahres bezogen. Dafür wurden sie pauschal vergütet.

Nun müssen die Richter unter anderem entscheiden, ob die Schauspieler tatsächlich befristete Verträge hatten oder ob eine Art Dauerbeschäftigung bestand, daraus könnten sich dann auch besondere Ansprüche ableiten lassen. Letztlich geht es darum, zu entscheiden, was schwerer wiegt: die Kunst- und Rundfunkfreiheit, die den Wechsel der Besetzung und befristete Verträge rechtfertigen kann, oder die Dauer der Beschäftigung, die möglicherweise eine Art Bestandsschutz erlaube, so ein Arbeitsrechtler.

Vor allem Pierre Sanoussi-Bliss meldete sich nach seiner Ausbootung beim „Alten“ immer wieder zu Wort und kritisierte die Verantwortlichen: Er unterstellte Sender und Produktionsfirma Verjüngungswahn und kritisierte im vergangenen Jahr den angeblich gängigen Rassismus in der Branche. Der Schauspieler hielt als einziger Medienvertreter eine viel beachtete Rede auf dem Integrationsgipfel 2006 im Bundeskanzleramt. Ob die Schauspieler am Mittwoch auch selbst zur Verhandlung in Erfurt erscheinen, ist nach Angaben ihrer Anwälte nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher. meh/dpa

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