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Berlin Institute: Beschwerde gegen ''Tagesschau''

Das Medienforschungsinstitut Berlin Institute hat gegen die ARD-"Tagesschau" eine audiovisuelle Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht. Darin wird die Unabhängigkeit von "Tagesschau" und NDR-Rundfunkrat in Frage gestellt.

Wenn eine Sendung wie die "Tagesschau" Beiträge mit fragwürdigen Übersetzungen, Einseitigkeiten und Auslassungen sendet und der NDR-Rundfunkrat dieser Angelegenheit nicht nachgeht, muss dagegen vorgegangen werden. So wie mit einer aktuellen Beschwerde des Medienforschungsinstituts Berlin Institute. Sie richtet sich gegen eine Berichterstattung der ARD in eigener Sache: das wettbewerbsrechtliche Verfahren der EU-Kommission gegen die deutsche Rundfunkgebühr, das im Frühjahr 2007 gegen Änderungszusagen der deutschen Seite eingestellt wurde. In der "Tagesschau" vom 24. April 2007 sei dieser Vorgang einseitig dargestellt worden, erklärte Institutsleiter Robin Meyer-Lucht.

In einem 12-minütigen Videofilm (Teil 1, Teil 2) im Internet hat Meyer-Lucht den Vorgang dokumentiert. Das Video zeige, "dass die Tagesschau bei ihrer Berichterstattung über das EU-Beihilfeverfahren die Lesart der ARD-Führung als objektive Nachricht gesendet und den Antragsteller verschwiegen hat", sagte der Medienwissenschaftler. Auf entsprechende Kritik hatten der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die Redaktion ARD-Aktuell ihm geantwortet, sie sähen keinen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Daraufhin reichte das Berlin Institute jetzt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der derzeit für die Rechtsaufsicht über den NDR zuständigen Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern ein.

Externer Sachverstand

Der Fall sei von hoher medienpolitischer Bedeutung, weil die Bundesländer demnächst in einem neuen Staatsvertrag entscheiden müssen, ob der von der EU eingeforderte Drei-Stufen-Test für neue öffentlich-rechtliche Digitalangebote allein in der Hand der internen Sendergremien liegen soll. Meyer-Lucht: "Nun zeigt sich, dass der NDR-Rundfunkrat nicht in der Lage ist, eine unparteiliche Berichterstattung über die EU-Entscheidung durchzusetzen." Nach Ansicht des Berlin Institute zeigt das Beispiel, dass bei den Drei-Stufen-Tests die Einbindung von externem Sachverstand notwendig ist. An diesem Mittwoch berichten die ARD-Intendanten nach ihrem Treffen in Bonn voraussichtlich auch über ihre Vorschläge für den Drei-Stufen-Test, mit dem unter anderem geprüft werden soll, ob neue Angebote vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind.

Die Einbeziehung von externem Sachverstand bei diesem "Public Value"-Verfahren fordert auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Sein Präsident Jürgen Doetz sieht hier "erheblichen Nachbesserungsbedarf" im Staatsvertrag. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte die Bundesländer auf, die im Entwurf des Staatsvertrags vorgesehenen Beschränkungen der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF rückgängig zu machen. (sgo/dpa)

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