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Medien: Berufungsverhandlung: "Bild"-Journalist freigesprochen

In einem bundesweit beachteten Verfahren hat das Landgericht in Halle am Donnerstag einen Journalisten der "Bild"-Zeitung vom Vorwurf der Beleidigung eines Richters freigesprochen. Der Reporter hatte in der Lokal-Ausgabe der Zeitung über einen mehrfach straffälligen Drogenabhängigen geschrieben, gegen den kein Haftbefehl erlassen worden war.

In einem bundesweit beachteten Verfahren hat das Landgericht in Halle am Donnerstag einen Journalisten der "Bild"-Zeitung vom Vorwurf der Beleidigung eines Richters freigesprochen. Der Reporter hatte in der Lokal-Ausgabe der Zeitung über einen mehrfach straffälligen Drogenabhängigen geschrieben, gegen den kein Haftbefehl erlassen worden war. Im letzten Satz hatte der 30-jährige Journalist in einem "Hinweis an den Haftrichter" geschrieben, dass auch Wiederholungsgefahr laut Strafprozessordnung ein Haftgrund sei. Der Richter sah sich beleidigt und zeigte den Journalisten an. In einem ersten Urteil wurde der Journalist zu einer Geldstrafe von 1200 Mark verurteilt. In der Berufung urteilte das Gericht nun, der "Bild"-Redakteur habe in seinem Artikel keine Beleidigung ausgesprochen, geschweige denn bezweckt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in der Berufungsverhandlung Freispruch gefordert.

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