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Medien: BGH kippt mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH untersagte dem Pay-TV-Betreiber am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge.

Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH untersagte dem Pay-TV-Betreiber am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge. Betroffen sind insbesondere Klauseln zu Preis- und Leistungsänderungen.

So beanstandete der BGH einen Passus, in dem sich Premiere eine Erhöhung der Abo-Beiträge vorbehält, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Damit widersprach der BGH dem Oberlandesgericht (OLG) München. Das OLG hatte auf das für den Fall der Beitragserhöhung eingeräumte Kündigungsrecht verwiesen. Nach Ansicht des BGH gleicht das die mangelnde Transparenz der Bestimmungen jedoch nicht aus.

Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der Pay-TV-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film „zum Vorteil des Abonnenten“ zu verändern. Die Begründung seines Urteils will der 3. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe noch nachliefern. Premiere sagte nach der Entscheidung zu, die beanstandeten Geschäftsbedingungen umgehend nachzubessern. ddp/jbh

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