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Einigung: Die Privatsender haben sich verpflichtet, ihre Digitalprogramme in den nächsten zehn Jahren in SD-Qualität unverschlüsselt zu übertragen. Auf die HD-Programme hat die Entscheidung jedoch keine Auswirkung. Foto: pa/dpa

© picture-alliance / dpa/dpaweb

Bundeskartellamt greift durch: Die Schlüsselfrage

Pro Sieben Sat 1 und die RTL-Gruppe müssen Bußgelder zahlen, weil sie ihre Digitalstrategie abgesprochen haben. Mit niedrigen Preisen beispielsweise bei Kabel Deutschland rechnen Experten jedoch nicht.

Als Fernsehzuschauer hat man es nie verstanden: Warum musste man beispielsweise bei Kabel Deutschland mehr dafür zahlen, seine Programme digital statt analog zu empfangen? Und warum musste man sich einen Dekoder mit Entschlüsselungskarte für die digitalen Privatprogramme zulegen, obwohl es sich doch um Free-TV-Sender handelte? Die Antworten auf diese bislang ungeklärten Schlüsselfragen des Digitalfernsehens lieferte womöglich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen ProSiebenSat 1 und die RTL-Familie in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in Standard-Definition-Qualität nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen“, sagte er am Freitag.

Weil sich die beiden Senderfamilien wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen, hat ihnen das Kartellamt Geldbußen in Höhe von 55 Millionen Euro aufgebrummt. Zudem leisten ProSiebenSat 1 und die RTL-Gruppe noch Abbitte in anderer Form: Die beiden Gruppen haben sich verpflichtet, ihre wesentlichen Programme über Kabel, Satellit und IPTV in Standardqualität für die nächsten zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern wird die Entscheidung die Digitalisierung des Kabelfernsehens vorantreiben.

Nach Erkenntnissen des Kartellamtes hatten die Sendergruppen zudem beabsichtigt, durch Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer einzuschränken. „Die Umsetzung dieser Absprachen erfolgte mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus“, so Mundt.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hatte eine entsprechende Zusage zur Aufgabe der Grundverschlüsselung ab Januar 2013 bereits im Zuge der Freigabe der Fusion mit Kabel Baden-Württemberg abgegeben.

Das Bundeskartellamt hat von den beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit dem Aus für die Grundverschlüsselung entfällt für die Sender aber auch die Grundlage, von den Fernsehnetzbetreibern zusätzliche Entgelte für die SD-Verbreitung zu verlangen. Zudem besteht für die Anbieter nun keinerlei Veranlassung mehr, die von den Sendern geforderten Signalschutzbeschränkungen umzusetzen.

Sinken jetzt die Preise für Digitalpakete?

Ganz konkrete Auswirkungen könnte die Zusage von RTL und Pro Sieben Sat 1 für die Zuschauer haben, die ihre Programme über Kabelnetzanbieter beziehen. Branchenprimus Kabel Deutschland überträgt sämtliche privaten TV-Programme über den digitalen Verbreitungsweg verschlüsselt. Um sie zu empfangen, wird neben einem Digitaldekoder eine Smartcard zur Entschlüsselung benötigt. Während die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF ohne Karte empfangen werden und somit über einen weiteren Dekoder auch an einem zweiten Fernseher angeschaut werden können, wird für die privaten Sender eine kostenpflichtige zusätzliche Karte benötigt. Das Unternehmem kündigte am Freitag an, innerhalb von einem Monat intensiv zu prüfen, ob es gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegt. „Ob und zu welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen SD-Programme der ProSiebenSat 1- und der RTL-Gruppe erfolgen muss, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen“, teilte Sprecher Marco Gassen mit. An der Grundverschlüsselung der digitalen Programme der beiden Sendergruppen im Kabelnetz von Kabel Deutschland werde sich erst einmal nichts ändern.

Michael Bobrowski, Medienreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, erwartet, dass die Entscheidung die Digitalisierung des Kabels erheblich voranbringen wird. Die Grundverschlüsselung der privaten Programme habe ein erhebliches Hindernis für die Akzeptanz des digitalen Kabelfernsehens dargestellt, das nun entfällt, sagt der Verbraucherschützer. Dass Anbieter wie Kabel Deutschland die Preise für ihre Digitalpakete nun reduzierten, erwartet er allerdings nicht. Aber allein der Umstand, dass man mit einem modernen Fernseher nun ohne eine zusätzliche Smartcard sämtliche Programme über das digitale Kabel empfangen könne, sei ein großer Fortschritt.

Auf die Ausstrahlung der HD-Programme von Pro Sieben Sat 1 und der RTL-Familie hat die Übereinkunft der Sendergruppen mit dem Bundeskartellamt keine Auswirkungen. Zuschauer, die ihr Fernsehprogramm via Satellit empfangen, können für 50 Euro jährlich das Paket HD+ mit derzeit 14 Programmen in HD-Qualität empfangen. Neben den Programmen von RTL und Pro Sieben Sat 1 gehören dazu auch N24, Sport 1, Dmax und Nickelodeon. Ähnliche Pakete bieten auch die Kabelgesellschaften sowie der Pay-TV-Sender Sky an.

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