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Bundestags-Rechtsausschuss: Weiter Streit über Internet-Schutzrecht für Presseverlage

Sollen Verlage Geld dafür verlangen dürfen, dass Suchmaschinen auf ihre Inhalte zurückgreifen? Seit Monaten streiten darüber Gegner und Befürworter im Internet. Jetzt sucht auch der Bundestag Klarheit.

Der Streit um ein eigenes Schutzrecht für Presseverlage im Internet reißt nicht ab. Bei einer Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss am Mittwoch wurde deutlich, dass der geplanten Umsetzung eines sogenannten Leistungsschutzrechts noch erhebliche Hindernisse im Weg stehen. Unter den eingeladenen Gutachtern gab es große Meinungsunterschiede, ob eine solche Reform des Urheberechts überhaupt sinnvoll und rechtlich durchsetzbar ist. Mehrere Gutachter, wie der Düsseldorfer Jura-Professor Ralf Dewenter und sein Göttinger Kollege Gerald Spindler, bezweifelten überhaupt ein besonderes Schutzbedürfnis für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage im Netz. Die Rechte der Verlage würden bereits vom bestehenden Urheberschutz berücksichtigt. Dagegen argumentierte etwa der Kölner Medienrechtler Rolf Schwartmann, die Leistung der Verlage bei der technischen Aufbereitung journalistischer Texte im Netz müsse geschützt werden. Für den Berliner Jura-Professor Jürgen Ensthaler soll das Leistungsschutzrecht die Arbeit der Journalisten schützen, die von den Verlagen finanziert wird. Christoph Keese (Axel Springer AG), der für die Verlegerverbände sprach, sagte, Verlage könnten nicht akzeptieren, dass ihre Arbeit von Suchmaschinen-Konzernen wie Google kostenlos genutzt werde. Komplette Nachrichtenüberblicke, die kostenlos aus den Online-Angeboten der Verlagstitel zusammengestellt würden, seien eine direkte Konkurrenz für verlagseigene Angebote. Leser würden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken, fürchten die Verleger. Der Rechtsausschuss hatte Experten zur Beratung über das geplante Schutzrecht eingeladen. Nach den vorliegenden Plänen müssten Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen für Inhalte von Verlagen eine Lizenz erwerben, wenn sie Teile davon in ihren Suchergebnissen darstellen. Darunter fallen vor allem kurze Textfragmente, sogenannte „Snippets“. Der Jurist Dewenter sagte, Verlage könnten sich jederzeit aus der Liste der Suchmaschinen austragen und damit verhindern, dass ihre Inhalte aufgeführt würden. Dagegen erklärte der Holger Paesler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner Ulm („Südwest Presse“), diese Möglichkeit würde die Häuser vor die Alternative „Pest oder Cholera“ stellen: „Wenn wir unsere Inhalte nicht einstellen, werden wir nicht gefunden, Wenn wir es tun, können wir uns nicht refinanzieren.“ Google erklärte im Vorfeld der Anhörung, Verlage könnten technisch festlegen, wie viele Informationen die Suchmaschine ausliest. So könnten sie bestimmen, ob allein Links in den Suchergebnissen auftauchen, oder zusätzlich ein Textanriss, eben jenes „Snippet“.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), fasste die unterschiedlichen Positionen mit den Worten zusammen: „Die einen wollen Geld, die anderen wollen nicht zahlen.“ Der Jurist Till Kreutzer von der Netzinitiative iRights.info befürchtete „massive Kollateralschäden“ für junge Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Informationen arbeiten. Suchmaschinen wie Google würden den Online-Verlagsangeboten nicht schaden, sondern bildeten vielmehr eine Symbiose mit ihnen. „Ohne Inhalte wären Suchmaschinen überflüssig, ohne Suchmaschinen wären Online-Angebote insgesamt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar“, schreibt Kreutzer in seinem Gutachten.
Suchmaschinenanbieter Google, der zur Anhörung nicht eingeladen wurde, erklärte im Anschluss, die Argumente gegen das Gesetz seien erdrückend. „Ein Leistungsschutzrecht schadet allen und nützt niemandem, nicht einmal Verlagen.“ (dpa)

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