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Bundesverwaltungsgericht: Journalisten-Klage abgewiesen, Verfassungsrecht auf Information zugestanden

Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht Journalisten eindeutig ein Verfassungsrecht auf Information durch amtliche Stellen zugestanden. Mit dem Urteil wurde aber auch die Klage eines Journalisten abgewiesen.

In einem Grundsatzurteil zur Pressefreiheit erklärten die Leipziger Richter am Mittwoch, die Landespressegesetze mit ihren Auskunftsansprüchen seien zwar auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Dafür könnten sich Journalisten gegenüber Behörden wie Kanzleramt, Präsidialamt oder den Bundesministerien unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen.

Allerdings wiesen die Richter mit dem Urteil die Klage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst ab. Der Pressevertreter wollte Auskünfte über die NS-Belastung früherer Mitarbeiter des Geheimdienstes einholen. Das Auskunftsrecht beziehe sich nur auf Informationen, die aktuell in der Behörde vorhanden seien.

Die Leipziger Richter betonten, den Ländern fehle es an der Gesetzgebungskompetenz, um Behörden des Bundes zu verpflichten und Auskunftsansprüche verbindlich zu regeln. Für den BND habe der Bund die ausschlieliche Gesetzgebungsbefugnis. Nur er könne das Informationshandeln der Behörde gesetzlich festschreiben. Gegenüber von Journalisten habe der Bund von dieser Befugnis aber keinen Gebrauch gemacht. "Diese Lücke musste geschlossen werden", sagte der Vorsitzende Neumann. Sie werde nun durch das grundgesetzliche Auskunftsrecht gefüllt.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) allerdings kritisierte das Urteil. „Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einer Pressemitteilung. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit eben nicht zu vereinbaren. Konken kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.

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