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Computer-Frage: Wer schreibt mir ins Gästebuch?

Computerfrage an Michael Terhaag, Experte für Online-Recht

Für meinen Verein und dessen Mitglieder betreibe ich im Internet ein virtuelles Gästebuch. Hafte ich für die durch Dritte dort eingestellten Beiträge?

Die Frage der Haftung für fremde Inhalte auf der eigenen Internetseite wird kontrovers diskutiert. Aus meiner Sicht können Sie Ihr Gästebuch beruhigt weiter betreiben. Unter normalen Umständen haften Sie zunächst nicht für rechtswidrige Inhalte, wie Beleidigungen oder unzulässige Werbung, die Dritte in Ihr Gästebuch eingestellt haben. Eine Haftung für solche Beiträge ohne vorherige Kenntniserlangung Ihrerseits kann nur in Einzelfällen angenommen werden. Möglich wäre das, wenn Sie durch den Titel einer Unter-Rubrik Ihres Forums quasi zu verbalen Ausfällen Ihrer User auffordern. Dies wäre der Fall, wenn Sie ein Forum errichten, mit der Überschrift „Was mir an der Bundeskanzlerin nicht gefällt:“. Macht Sie jemand auf konkrete Beiträge aufmerksam, die rechtswidrig sind, sollten Sie diese entschärfen. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

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