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Medien: Das Ende jeglicher Kunstfreiheit?

Im Sommer wurde ein Contergan-Film im Ersten verboten. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor

Filme, die auf Zeitgeschichte, auf realen Begebenheiten beruhen, sind gefragt im deutschen Fernsehen. Noch. Denn die juristische Auseinandersetzung um den Contergan-Film „Eine einzige Tablette“ wird immer mehr zu einem Grundsatzstreit in Sachen Kunstfreiheit. Am 28. Juli hatte das Hamburger Landgericht die Ausstrahlung des ARD-Films über den Pharmazieskandal der 60er Jahre verboten. Im Kern ging es um die Frage, ob es sich bei dem Film um ein dokumentierendes Werk handelt oder das Fiktionale im Vordergrund steht. Der damalige Opferanwalt, der selbst Vater eines contergangeschädigten Kindes ist, sah in der engen Anlehnung an die Hauptfigur des Filmes seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Pharmakonzern und Contergan-Produzent Grünenthal wiederum beanstandete 15 Szenen, in denen die Ereignisse von damals schwerwiegend entstellt gewesen sein sollen. Was war nun also schlimm: zu viel Realität oder zu viel künstlerische Freiheit? Oder beides?

Elf Wochen hat die Zivilkammer 24 für die schriftliche Ausarbeitung des Urteils gebraucht. Was nun als Begründung des Urteils auf dem Tisch liegt, nennt ein Beteiligter „das Ende jeglicher Kunstfreiheit“. In der Begründung heißt es, auch ein fiktionaler Film müsse sich an die engeren rechtlichen Grenzen für journalistische Produkte halten, „wenn das Kunstwerk dem Rezipienten mit dem Anspruch gegenübertritt, die Realität bis ins Detail zutreffend abzubilden“. In einem solchen Fall seien Abweichungen zwischen Wahrheit und Behauptung nur als Ausnahme hinnehmbar.

Das Gericht widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesgerichtshofs, der für Kunstwerke im Vergleich zur journalistischen Berichterstattung einen weiteren Spielraum vorgesehen hat. Wenn reale Personen als Vorlage für Figuren in fiktionalen Filmen dienen, durften sie bisher durchaus verfremdet, aber nicht grob entstellt werden. Nach Ansicht des Hamburger Gerichts soll es nun möglichst gar keine Abweichung zwischen Realität und fiktionaler Verfilmung mehr geben – eine Hürde, mit der sich Filme leicht stoppen lassen. Denn in einer Dramaturgie geht es nicht ohne Spannung, Emotionen und Atmosphäre. Realität ist nicht immer filmreif.

In der schriftlichen Begründung stützt sich das Gericht auf das Drehbuch, obwohl der fertige Film vorlag und auch zum Teil gesichtet wurde, kritisiert die Produktionsfirma. „Der fertige Film ist historisch genau, entstellt niemanden“, sagt Zeitsprung-Geschäftsführer Michael Souvignier. WDR und Zeitsprung bereiten die Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vor. Ob der für Ende Januar geplante Sendetermin gehalten werden kann, ist fraglich.

In „Eine einzige Tablette“ ist der Held des Films ein Anwalt: Paul Wegener wird durch die Geburt seiner missgebildeten Tochter auf Zusammenhänge mit anderen Fällen aufmerksam und strengt einen Prozess gegen das verantwortliche Pharma-Unternehmen an. Die Auseinandersetzung zieht sich über Jahre hin und wird zu einer Belastungsprobe für Wegeners Ehe. Die „durch und durch erfundene Geschichte“ (Winkelmann) will ein fiktives Familiendrama vor dem Hintergrund des Kampfes David gegen Goliath erzählen. Verfremdungen gegenüber der Realität sind deutlich sichtbar: So hat Opferanwalt Schulte-Hillen drei, die Filmfamilie Wegener ein Kind.

Schulte-Hillen hatte damals die Entschädigung von 100 Millionen Mark vom Pharmakonzern für eine Stiftung ausgehandelt. Die jetzt von Grünenthal auf der Grundlage des Drehbuchs beanstandeten 15 Filmszenen seien aber nur noch zum Teil in der Endfassung enthalten, heißt es bei Zeitsprung. Die Macher beanspruchen, in Bezug auf Grünenthal und den Contergan-Fall historisch genau gearbeitet zu haben. Damals waren tausende Kinder mit schweren Missbildungen geboren worden, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten.

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