zum Hauptinhalt

Datenschutz: Das Google-Ultimatum

Nach der Datenpanne mit "Google Street View" warten die Behörden immer noch: Rückt das Unternehmen doch noch mit Details heraus?

Ein Ultimatum ist eine Forderung, die verbunden ist mit einer meist kurzen Fristsetzung für die Erfüllung der Forderung sowie mit der Androhung ernster Konsequenzen im Falle ihrer Nichterfüllung. Das Ganze ist vornehmlich ein Mittel der Politik und ging früher oft einer Kriegserklärung voraus. Über die Unwägbarkeiten eines „Ultimatums“ liefert die Internetsuchmaschine Google nicht nur eine schnelle Erklärung via Wikipedia, das Unternehmen Google selbst hat sich in diesen Tagen mit einem spektakulären Ultimatum, das Mittwochnacht endet, auseinanderzusetzen.

Wie ernst die Konsequenzen für den US-Konzern dabei sind, ist noch nicht abzusehen. Es geht um Googles umstrittenen Dienst „Street View“. Das Unternehmen gab vor rund zwei Wochen zu, bei den Fahrten mit Kameraautos zur Kartografie entgegen ersten Darstellungen „unabsichtlich“ persönliche Daten aus drahtlosen Netzwerken eingesammelt zu haben. Das hat für die Verantwortlichen womöglich ein juristisches Nachspiel. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte in der letzten Woche ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, zu dessen Stand es am Mittwoch keine konkrete Auskunft gab. „Wir sind im Kontakt mit Vertretern des Unternehmens und dem Datenschutzbeauftragten“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht des Abfangens von Daten. Man prüfe, ob es einen „belastbaren Anfangsverdacht“ gebe. Nach Paragraf 202b Strafgesetzbuch ist das „Abfangen von Daten“ verboten und kann mit einer „Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden. Auch im Telekommunikationsgesetz ist ein Abhörverbot festgeschrieben.

Parallel zu den Bemühungen der Staatsanwaltschaft hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Google ebenjenes Ultimatum gestellt, innerhalb von sieben Tagen Details zu den gespeicherten Daten mitzuteilen. Bis Mittwochnachmittag war das Unternehmen dem offenbar noch nicht nachgekommen. „Es wird sich zeigen, was wir bekommen und was nicht. Wir brauchen Aufklärung über verantwortliche Stellen für diese Vorfälle“, sagte Caspar dem Tagesspiegel. Außerdem gebe es einen Fragenkatalog, der Einblicke zu Googles Datenerfassung bei „Street View“ und Einsicht in die gesammelten Daten gewährt. Wenn Google der Aufforderung nicht nachkommt, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis 300 000 Euro.

Ob das in dieser Summe jemals rechtsgültig wird, bezweifeln Experten. Das Geld wäre das eine. Viel größer dürfte der immaterielle Schaden sein, den Google mit der jüngsten Datenpanne und deren Aufarbeitung davonträgt. Der Suchmaschinengigant gilt – trotz millionenfacher Nutzung – weltweit ohnehin schon als Datenkrake. Caspar spricht von einem „Vertrauens-GAU“, wenn Google den Forderungen des Ultimatums jetzt nicht nachkommt.

Eine Konsequenz hat die Geschichte bereits. Google wird bis auf weiteres weltweit keine Straßen und Gebäude für den Internetdienst „Street View“ mehr filmen, wie Mittwoch bekannt wurde. Der Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass die Autos erst wieder fahren, wenn sie umgerüstet sind und keine Daten aus den privaten Funknetzen mehr empfangen können. Markus Ehrenberg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false