zum Hauptinhalt

Medien: Der verstoßene Stiefenkel

Axel Sven Springer wegen Rechtsstreit freigestellt

Am Freitag teilte der Axel Springer Verlag mit, dass Axel Sven Springer, der Enkel des Verlagsgründers, Aufsichtsrat und Anteilseigner des Verlags, von seiner Tätigkeit im Management der Zeitungsgruppe Bild „ab sofort“ freigestellt ist. Darauf hätten sich Axel Sven Springer und der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner geeinigt – „im gegenseitigen Einvernehmen“. Zum Tagesspiegel sagte Axel Sven Springer: „Es ist mir ausgesprochen schwer gefallen, meinen Arbeitsplatz zu verlassen, auch wenn es auf meinen Wunsch hin geschah.“ Begründet wird der Entschluss damit, dass man „mögliche Interessenkonflikte“ ausschließen wolle. An seinen Arbeitsplatz (er kümmert sich unterhalb der Verlagsgeschäftsführung um „Computer Bild“ und „Computer Bild Spiele“) wird Axel Sven Springer erst wieder zurückkehren, wenn die juristischen Auseinandersetzungen mit Friede Springer geklärt sind.

Wie berichtet, wirft der 37-Jährige, den alle „Aggi“ nennen, seiner Stiefgroßmutter Friede Springer vor, nicht ausreichend über die Geschäftspolitik informiert zu werden, obwohl er wie sie Anteilsinhaber der Gesellschaft für Publizistik ist. Friede Springer hält an dieser Gesellschaft 90 Prozent, Aggi und Ariane halten jeweils fünf Prozent. Zusammen gehören den drei Erben über diese Gesellschaft 50 Prozent plus zehn Aktien, also die Mehrheit an der Axel Springer Verlag AG.

Nach der ersten Verhandlung Ende August im Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 90 O 75/02) entschied das Gericht, dass den Gesellschaftern nicht generell ein Informationsinteresse zugebilligt werden könne. Die Anwältin der Enkel beruft sich hingegen auf das GmbH-Gesetz, wonach jeder Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft und Einsicht erhalten muss. Sie wird Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Der zweite Streitpunkt betrifft den letzten Willen von Axel Cäsar Springer. Sein Enkel Aggi ficht die derzeit geltende Regelung an, nach der ihm nur fünf Prozent an der Gesellschaft für Publizistik gehören sollen. Er beruft sich auf die vor dem Tod seines Großvaters formgültig letztwillige Verfügung. Aggi und Ariane Springers gemeinsame Anwältin sagt, sie gehe davon aus, dass ihren beiden Mandanten gemeinsam mindestens 25 Prozent zustehen. Ihrer Ansicht nach sei einiges an der Erklärung, die Friede Springer verbreiten lässt, strittig. Etwa, dass Axel Cäsar Springer „kurz vor seinem Tode seine Absicht erklärt“ habe, seine bisherigen letztwilligen Verfügungen zu ändern. „Falsch“ sei zudem, dass Aggi „aus seinem zunächst vorgesehenen Erbanteil“zehn Prozent an Friede Springer und einen weiteren Anteil an seine Schwester abgetreten habe. Als Axel Cäsar Springer starb, war Aggi 19 Jahre alt und ein dreiviertel Jahr zuvor Opfer einer Entführung geworden. Friede Springer kündigt Feststellungsklage an, um die Anteilsverhältnisse gerichtlich klären zu lassen. Zugestellt wurde die Klage bisher nicht. usi

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false