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Wer in die USA einreisen möchte, muss bei der Passkontrolle seine Fingerabdrücke speichern lassen.

© dpa

Deutsche bei Passkontrolle abgewiesen: USA verweigern 19-Jähriger Einreise wegen Facebook-Chat

Eine 19-jährige Abiturientin aus Hessen will in den USA ihre Großcousine besuchen. Doch daraus wird nichts - die Beamten verweigern ihr die Einreise. Wegen eines unverfänglichen Chats.

Auf den Urlaub hatte sich Aimee Valentina Schneider schon lange gefreut. Vier Monate wollte die 19-Jährige Abiturientin aus Hessen bei ihrer Großcousine in Cleveland verbringen. Doch als sie in Philadelphia in ihren Flieger nach Cleveland umsteigen will, wird sie bei der Passkontrolle gestoppt - und ziemlich unsanft von den Beamten verhört, wie sie der "Frankfurter Rundschau" ("FR") jetzt geschildert hat.

"Niemand macht so lange Urlaub"

",Bye and good luck'', habe ihr der Mitarbeiter noch gesagt, als er sie zum Sonderverhör geschickt habe. Dort sei sie auf eine Polizistin getroffen, die sie erneut ausfragte, was sie in den USA denn vorhabe. Dass sie vier Monate Urlaub bei ihrer Großcousine machen will, habe ihr die Beamtin nicht geglaubt. "Niemand macht so lange Urlaub", habe die Polizistin gesagt, erzählte Schneider der "FR". Dann sei der Tonfall schärfer geworden.

Zum Verhängnis wurde der 19-Jährigen offenbar ein Chat, den sie vorab mit ihrer Großcousine per Facebook geführt hatte. Darin hatte sie angeboten, auch mal auf die beiden Kinder der Verwandten aufzupassen - ein nettes Dankeschön dafür, dass sie so lange bei ihr wohnen darf. Die Polizistin interpretierte die Unterhaltung aber wohl anders. Sie verdächtige Schneider angeblich, als Au-Pair in Amerika arbeiten zu wollen, das habe sie bei der Beantragung des Visums verschwiegen, deshalb sei das Visum ungültig und sie müsse mit dem nächsten Flieger zurück nach Deutschland.

Die Einwände der Abiturientin nutzen nichts

Laut "FR" hatte die Hessin vorher ihr Handy an die Beamtin abgeben müssen, die den Chat daraufhin offenbar las und nun als Beweis für ihre Anschuldigung zitierte. Schneiders Einwand, dass sie nur mal Babysitten wolle und ein gültiges Visum sowie ein Rückreiseticket besitze, hätten nichts gebracht.

Auch auf die Frage, ob sie sich nach der langen Reise wenigstens eine Nacht ausruhen könne, bevor sie wieder zurück in die Heimat fliege, habe die Polizistin barsch geantwortet: Ja, die Möglichkeit gebe es, sagte sie laut "FR", "das wäre dann allerdings das Gefängnis".

Das Generalkonsulat in Frankfurt sieht nach Angaben der "Rundschau" in dem Vorgang nichts Besonderes. Das Visum erlaube der betreffenden Person nur "zum Einreiseort zu reisen".

Trotzdem wollen Schneider und ihre Familie rechtlich gegen die Zurückweisung vorgehen. Auch die Großcousine habe einen Anwalt eingeschaltet. sal

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