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Medien: Deutsches Medienrecht: Übertragung von US-Hinrichtungen verboten

Die Live-Übertragung einer Hinrichtung in den USA darf nach Ansicht der Medienwächter vom deutschen Fernsehen nicht übernommen werden. Mit dieser Feststellung reagierten die für die Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten auf Pläne von US-Sendern, die für Mitte Mai angesetzte Exekution des Oklahoma-City-Attentäters Timothy McVeigh live auszustrahlen.

Die Live-Übertragung einer Hinrichtung in den USA darf nach Ansicht der Medienwächter vom deutschen Fernsehen nicht übernommen werden. Mit dieser Feststellung reagierten die für die Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten auf Pläne von US-Sendern, die für Mitte Mai angesetzte Exekution des Oklahoma-City-Attentäters Timothy McVeigh live auszustrahlen.

"Das Medienrecht verbietet eindeutig Sendungen, wenn sie Menschen darstellen, die sterben", erklärte am Dienstag der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Norbert Schneider, nach einer Sitzung in Schwerin. Dies gelte auch dann, wenn - wie im Falle McVeighs - der Betroffene seine Einwilligung zu der TV-Übertragung erklärt habe. Bislang hat noch kein deutscher TV-Sender die Absicht bekundet, die Hinrichtung zeigen zu wollen.

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