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Medien: DIE 16 GEBOTE

1. Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

1. Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

2. Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen (…) sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (…).

3. Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen (…), die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

4. Bei der Beschaffung personenbezogener Daten (…) dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

5. Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis (…). Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

6. Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

7. Die Verantwortung der Presse (…) gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch (…) Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen (…) beeinflusst werden.

8. Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

9. Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen (…) Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

10. Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

11. Die Presse verzichtet auf unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid.

12. Niemand darf (…) diskriminiert werden.

13. Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren (…) muss frei von Vorurteilen erfolgen.

14. Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.

15. Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar.

16. Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken (…).

www.presserat.de

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