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Medien: Die Reklamationsstelle

50 Jahre Deutscher Presserat. Für die einen ist er ein wirkungsvolles Selbstkontrollorgan der Medien. Für die anderen dient er der Beruhigung des schlechten Gewissens. Wieder andere ignorieren ihn einfach

Journalisten recherchieren nicht sorgfältig; mit der Wahrheit nehmen sie es nicht so genau, und bei jeder Gelegenheit zücken sie den Presseausweis, um sich geldwerte Vorteile zu verschaffen; gern verfallen sie dem Einfluss der Mächtigen, und das Leben und Ansehen unbescholtener Menschen ruinieren sie schulterzuckend. Der Ruf von Journalisten ist nicht der beste, auch wenn niemand die Bedeutung der freien Presse für eine funktionierende Demokratie bezweifelt und auch niemand auf die weniger aufklärerischen als vielmehr unterhaltenden Formen von Journalismus verzichten möchte. Es sind die oftmals, aber nicht immer nur die einschlägig bekannten schwarzen Schafe, die eine ganze Branche, einen ganzen Berufsstand in den Schmutz ziehen.

Insofern verfolgt der Deutsche Presserat hehre Ziele, und das seit nunmehr fünf Jahrzehnten. Seit seiner Gründung am 20. November 1956 tritt er für die Pressefreiheit ein, wahrt das Ansehen der Presse, beseitigt Missstände und gibt Journalisten Richtlinien zur Hand, an denen sie sich bei ihrer Arbeit orientieren sollen. Ein weiterer Aspekt klingt sympathisch: Die Arbeit des Presserats fußt auf der Fähigkeit zur Selbstkritik, wenn auch nicht der freiwilligen. Es muss schon ein Dritter aktiv werden, der sich beim Presserat über einen Verstoß gegen journalistische Regeln beschwert, damit dieses Gremium der Selbstkontrolle seine Arbeit aufnimmt. Auch seine Gründung war nicht ganz freiwillig. Vorausgegangen waren Pläne der Regierung unter Konrad Adenauer, ein Gesetz zur staatlichen Aufsicht der Presse einzuführen. Um sich vor einem solchen Eingriff zu schützen, gründeten 1956 fünf Zeitungsverleger und fünf Journalisten in Bonn den Deutschen Presserat nach dem Vorbild des drei Jahre zuvor ins Leben gerufenen British Press Council.

Mit einem Festakt in Berlin feiert der Deutsche Presserat heute sein Jubiläum in Anwesenheit von Bundespräsident Horst Köhler, dem bei dieser Gelegenheit die neueste Fassung des Pressekodex überreicht werden soll (siehe Kasten). Darin schreibt der Presserat die Grundsätze und Richtlinien publizistischer Arbeit fest. Die erste Fassung wurde 1973 Bundespräsident Gustav Heinemann überreicht.

Jeder kann sich beim Verdacht auf Verstöße beim Presserat schriftlich beschweren. 748 Mal ist das bis Oktober dieses Jahres geschehen, häufiger als im gesamten Vorjahr. Den kontinuierlichen Anstieg führt der Presserat nicht auf die zunehmende Dreistigkeit der Medien, sondern auf seinen gestiegenen Bekanntheitsgrad zurück. Doch: Welche Konsequenzen hat ein Medium, das gegen eine der Kodexziffern verstoßen hat, zu befürchten? Im schlimmsten Fall erteilt der Presserat eine öffentliche Rüge, die das betreffende Blatt abdrucken soll. Dazu hat sich die überwiegende Mehrheit der Verlage verpflichtet. Doch in welcher Form die Rüge tatsächlich abgedruckt wird, und ob überhaupt, das steht auf einem anderen Tableau. Entsprechend fragwürdig erscheint vielen die Wirkungskraft des Instrumentariums, das dem Gremium zur Verfügung steht. Zumal derjenige, der zu Unrecht Opfer von Berichterstattung geworden ist, durch ein paar Zeilen, die Monate danach versteckt und zusammenhanglos abgedruckt werden, keine Genugtuung erfährt – anders als bei juristischen Schadenersatz-, Schmerzensgeld- oder Gegendarstellungsverfahren. Auch gibt es für gerügte Medien geringe Möglichkeiten, gegen die nicht öffentlich getroffenen Entscheidungen des Presserats vorzugehen.

Das Bild vom zahnlosen Tiger, mit dem der Presserat daher so oft umschrieben wird, ist zwar alt, aber noch lange nicht falsch. Verstärkt wird der Eindruck durch eine Reihe von Merkwürdigkeiten: etwa wenn Berichte, gegen die juristisch erfolgreich vorgegangen wurde, vom Presserat als unbedenklich eingestuft wurden; oder wenn es immer dieselben Medien sind, die trotz mehrfacher öffentlicher Rügen gegen die immer selben Regeln verstoßen, sie sich um Konsequenzen also offensichtlich kaum scheren; oder wenn die Mitglieder des Presserats gleichzeitig Vertreter jener Medien sind, über deren Beschwerden sie zu richten haben.

Als Fazit bleibt nur die Feststellung, dass es bislang keine bessere Alternative zum Deutschen Presserat gibt. Das zeigen Bemühungen, etwa zuletzt von der Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“, einen eigenen Kodex zu erstellen, der sich letztlich als ebenso wenig, wenn nicht weniger praktikabel erweist.

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