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Der bisherige Aufenthaltstitel für hier lebende Ausländer.

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Biometrie: Ausländer brauchen den elektronischen Ausweis

Auch Nichteuropäer müssen künftig Fingerabdrücke abgeben. Nach dem "neuen Personalausweis" kommt nun der "elektronische Aufenthaltstitel". Vor allem Schweizer sind sauer.

Deutsche Staatsbürger haben sich wohl mehrheitlich mit dem Gedanken abgefunden, sich künftig auch per Fingerabdruck identifizieren zu müssen. Doch der Wunsch des Staates nach biometrischen Daten beschränkt sich längst nicht auf sie. Auch hier lebende Ausländer müssen sich bald die Abdrücke scannen lassen.

Ab dem 1. Mai 2011 wird es neben dem elektronischen Personalausweis und dem elektronischen Reisepass ein weiteres biometrisches Dokument geben, den "elektronischen Aufenthaltstitel". Die Tests dafür sollen noch in diesem Jahr beginnen, wie das Innenministerium gerade erklärte.

Beschlossen wurde dieser eAufenthaltstitel Europaweit schon vor einiger Zeit. Mit zwei Verordnungen aus dem Jahr 2002 und 2008 legte die EU fest, dass sogenannte Drittstaatenangehörige ein Dokument ähnlich dem biometrischen Personalausweis besitzen müssen. Dazu gehören all jene, die einen sogenannten Aufenthaltstitel haben. Wer länger hier ist, als ein Visum gestattet und beispielsweise hier arbeitet, braucht demnächst also diesen eAufenthaltstitel.

Bislang mussten Ausländer ihre Aufenthaltsberechtigung mit einem in den Pass geklebten Dokument oder einer Klappkarte nachweisen. Kosten: weniger als ein Euro. Ab Mai müssen sie bei deutschen Behörden vorstellig werden, ein biometrisches Foto und, so sie älter als sechs Jahre sind, zwei Fingerabdrücke abgeben. Dafür bekommen sie einen Ausweis ähnlich dem neuen Personalausweis. Kosten nach Angaben des Innenministeriums: 28,80 Euro. Die Bundesländer allerdings fordern aufgrund der hohen Kosten für Verwaltung und Technik weitaus höhere Gebühren von bis zu 90 Euro, wie der Bundesrat gerade in einer Entscheidung festhielt.

Wie im "neuen Personalausweis", speichert ein RFID-Chip die Daten. Er ist kontaktlos auslesbar, was Kritiker befürchten lässt, die gesamte Identität könne unbemerkt gekapert werden. Außerdem hat der Chaos Computer Club gerade gezeigt, dass die Technik Risiken birgt, auch wenn bei der Verschlüsselung der Daten einiger Aufwand betrieben wurde.

Betroffen sind nach Auskunft des Innenministeriums 1,1 Millionen Menschen jährlich, unter anderem auch US-Bürger und Schweizer. Letztere regt diese Regelung erheblich auf. Denn Schweizer sind nach einem Abkommen zwischen ihrem Land und der EU aus dem Jahr 1999 davon befreit, sich einen solchen Aufenthaltstitel besorgen zu müssen. Sie dürfen sich hier niederlassen, ohne dies zuvor zu beantragen. Trotzdem müssen sie sich nun dieses "Recht auf Freizügigkeit" durch eine "Aufenthaltserlaubnis" bestätigen lassen, wie das Innenministerium am Mittwoch erklärte – daher ihre Fingerabdrücke abgeben.

Schweizer Medien berichten, dass das schweizerische Außenministerium (EDA) überlegt, dagegen vorzugehen, verletze das doch die bisherigen bilateralen Verträge. "Deutschland will von Schweizern die Fingerabdrücke", titelt beispielsweise die Basler Zeitung. Und weiter: "Dem EDA ist derzeit kein anderer EU-Staat bekannt, der für Schweizer Bürger eine solche Ausweispflicht vorsieht."

Die Schweiz plant entsprechend der EU-Vorgaben einen ähnlichen Ausweis für dort lebende Ausländer – Deutsche aber sind davon nicht betroffen.

Quelle: ZeitOnline

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