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COMPUTER Frage: E-Mails futsch, Vertrag kündigen?

Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, beantwortet juristische Fragen rund ums Internet.

Bei meinem Internetanbieter gehen häufiger E-Mails verloren und erreichen ihren Empfänger nicht. Kann ich deswegen meinen Vertrag kündigen?

Die Zustellung von E-Mails gehört zu den sogenannten Hauptpflichten von Internet-Service-Providern wie T-Online, 1 & 1, Vodafone und anderen. Sollten Mails nicht ordnungsgemäß ankommen, liegt zunächst der Schluss nahe, dass diese in einem Spam-Filter gelandet sein könnten. Bevor man lautstark protestiert, sollte man dies also zuvor ausschließen. Danach versendet man vom eigenen Provider aus Testmails an sich selbst, damit der eine Anbieter nicht die Schuld dem anderen in die Schuhe schieben kann. Notfalls sollte man einen Fachmann hinzuziehen um mögliche Bedienfehler auszuschließen.

Zudem spielt es eine große Rolle, ob die E-Mails ganz verschwinden oder nur verspätet zugehen. So wie der Internetuser durchaus eine kurzfristige Nichterreichbarkeit des Internets selbst hinnehmen muss, gilt dies auch für eine geringfügige Verspätung der Mailzustellung. In dem Zusammenhang sollte man einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Anbieters werfen, auch wenn nicht jede Regelung hierin zwingend in Stein gemeißelt ist.

Lässt sich indes nachweisen, dass die Mails tatsächlich in nicht bloß unbedeutendem Umfang im virtuellen Nirwana verschwinden oder wiederholt erst sehr spät den Empfänger erreichen, sollte dem Serviceprovider unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Gelingt es dem Anbieter innerhalb dieser Frist nicht, das Problem in den Griff zu bekommen, steht einer fristlosen Kündigung nichts mehr entgegen.

Im Grundsatz könnte man auch auf den Gedanken kommen, Schadenersatz bei verloren gegangenen Mails zu verlangen. Die Praxis zeigt jedoch, dass es nur sehr selten gelingt, die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Dies liegt zumeist am Nachweis der Kausalität, das heißt der Ursächlichkeit zwischen der verlorenen Mail und einem tatsächlich entstandenen Schaden. Im Einzelfall ist aber auch das möglich. Weitere Informationen und Beratung insbesondere zum Recht der neuen Medien und dem Internet unter

www.aufrecht.de.

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E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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