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Computer-Frage: Finger weg vom Freunde-Finder

Fachanwalt Michael Terhaag informiert über die Tücken des Online-Rechts.

Hinter dem sozialen Netzwerk Facebook steht bekanntlich ein amerikanisches Unternehmen, für das andere Gesetze gelten. Was bedeutet das für mich als Facebook-Mitglied?

Für Facebook gelten zunächst einmal die gleichen Regeln wie im sonstigen Internet. Stellen Sie keine Bilder oder Videos von Personen ein, die diese öffentlich diskreditieren könnten oder von denen Sie nicht sicher wissen, dass die sich darauf befindliche Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Löschen Sie potenziell beleidigende oder wahrheitswidrige Textbeiträge von der Pinnwand, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. So weit, dass Sie das Facebook-Profil aktiv und regelmäßig nach möglicherweise rechtswidrigen Inhalten durchforsten müssen, geht die Pflicht jedoch nicht.

Veröffentlichen Sie niemals persönliche Daten oder Bilder von Dritten in Ihrem Account ohne deren Einverständnis. Auch von anderen eingestellte Fotos sind kein Freiwild. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass in der Veröffentlichung von Fotos bei Facebook keineswegs ein Einverständnis zur Vervielfältigung und Weiterveröffentlichung zu sehen ist. Lassen Sie unbedingt die Finger von Facebooks Freunde-Finder. Bei diesem müssten Sie Facebook die E-Mailadresse und das Kennwort geben, auf das Facebook jedem Kontakt im Adressbuch eine Werbemail sendet. Nach deutschem Recht ist das ein schwerwiegender datenschutzrechtlicher Verstoß – sofern Sie nicht von jedem Kontakte die Erlaubnis zur Weiterleitung der Adresse haben.

Grundsätzlich sollte man immer genau nachdenken, was man in die weite Webwelt hinauspostet. Teilweise lassen sich Inhalte bei entsprechender Weiterverbreitung nur sehr schwer oder nur mit erheblichen Aufwand wieder entfernen. Mehr unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

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