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Computer-Frage: Wehren gegen Webmobbing

Nachgefragt bei Michael Terhaag, Anwalt für Online-Recht.

Was kann ich tun, wenn mein Schüler, mein Nachbar oder mein Ex-Partner im Internet schlecht über mich spricht?

Ob Gästebuch, Webblog oder Videoportal, es wird immer einfacher, im Internet Texte, Bilder und Videos zu verbreiten. Im Unterricht werden Lehrer von Schülern fotografiert oder gefilmt und anschließend im Internet bei Youtube diskreditiert. Gleiches betrifft oft ungeliebte Nachbarn oder ehemalige Lebensgefährten – „Webmobbing“. Zwei richterliche Entscheidungen betrafen Portalbetreiber. Der Betreiber einer Site zur Professorenbewertung ist erst dann zur Entfernung von diffamierenden Inhalten und zur Unterlassung verpflichtet, wenn er Kenntnis von den rechtswidrigen Äußerungen hat. Bei einem Schülerportal, auf dem neben kritischen Äußerungen persönliche Daten einer Lehrerin veröffentlicht wurden, hielt das Gericht eine Verantwortlichkeit nicht für gegeben, da die Lehrerin selbst auf der Schulwebsite die Daten veröffentlicht hatte. Die Hauptansprüche richten sich gegen die Personen, die Inhalte selbst eingestellt haben. Wenn es um Beleidigungen oder den Aufruf zu Straftaten geht, helfen die Strafverfolgungsbehörden meist recht unkompliziert bei der Ermittlung des Täters. Dann stehen auch hohe Kostenforderungen ins Haus, wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde. Infos im Netz unter aufrecht.de.

an Michael Terhaag

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