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Computerfrage: Darf man Musik weiterverkaufen?

In den USA wird über eine Internet-Plattform "gebrauchte" Musik weiterverkauft. Michael Terhaag, Rechtsanwalt für Online-Recht, hat sich mit der Rechtmäßigkeit des Angebots beschäftigt.

In den USA gibt es eine Plattform zum Weiterverkauf „gebrauchter“ Musik über das Internet. Ist ein solches Angebot legal?

Ganz aktuell hat ein New Yorker Gericht in einer erstinstanzlichen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass dieser Handel mit zuvor bei iTunes gekaufter Musik verboten sei. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht und es ist auch fraglich, ob in Europa Gerichte genauso entscheiden würden.

Seit vielen Jahren war hierzulande umstritten, ob es zulässig sein könnte, zuvor legal erworbene Software anschließend an Dritte weiterzuveräußern. Eigentlich dürfte hier zwischen solcher Software und eben entsprechend „gebrauchter“ Musik kein Unterschied bestehen. In beiden Fällen handelt es sich um ein eingeräumtes Nutzungsrecht, welches – wenn es zuvor legal erworben worden war – im Anschluss so wie jede andere Ware auch weiterverkauft werden könnte. Der europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang im vergangenen Sommer ein richtungsweisendes Urteil erlassen. Immer dann, wenn technisch sichergestellt werden kann, dass der ursprüngliche Inhaber seine Software nicht weiterverwenden kann, ist eine Weiterveräußerung an einen Dritten zulässig. Hier ist eine Unterscheidung zwischen verkörperten und nicht verkörperten Waren, also Musik oder Software auf CD oder zum Download, kaum zu begründen.

Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass zumindest in Europa eine Kaufplattform für „gebrauchte“ Musik immer dann zulässig sein wird, wenn tatsächlich die entsprechende Musik zuvor legal erworben wurde und nach dem Verkauf der ursprüngliche Nutzer diese nicht weiter anhören kann. Aber auch dieses Falls werden sich deutsche Gerichte weiterhin annehmen müssen, bevor Rechtssicherheit eintritt. Mehr unter www.aufrecht.de.

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