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Computerfrage: Flatrate für Filesharer?

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat den Schadenersatz in einem Filesharer-Verfahren auf 200 Euro begrenzt. Ein Freifahrtschein ist dies jedoch keineswegs.

In einem Urteil wurde der Schadenersatz für illegalen Musiktausch im Internet auf 200 Euro begrenzt. Können Filesharer jetzt aufatmen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem aktuellen und rechtskräftigen Urteil den immensen Schadenersatzforderungen in sogenannten Filesharingverfahren scheinbar einen Riegel vorgeschoben. Dabei geht es um Verfahren, bei denen ein Nutzer Musik oder aktuelle Kinohits über ein Tauschprogramm für sich heruntergeladen hat und technisch bedingt diese Dateien gleichzeitig Dritten zum Download anbietet.

Festzuhalten ist hierbei zunächst, dass es eines von vielen Urteilen zur Schadenberechnung von Lizenzansprüchen im Zusammenhang mit Filesharingverstößen handelt. Einmal mehr lohnt es sich jedoch, genauer hinzuschauen. So hält das Gericht im Urteil ausdrücklich fest, dass der Verstoß qualitativ nicht als unerheblich zu beurteilen ist, obwohl es sich nur um ein einziges Musikstück gehandelt hat. „Die im Internet begangenen Urheberrechtsverstöße können in ihrer Häufung zu erheblichen Umsatzeinbußen der Musikbranche führen“, hält das Gericht fest. Wer eine Datei in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, nimmt dabei in Kauf, dass sich dies negativ auf den Vermarktungserfolg des Urhebers auswirkt, so der Senat. Für ein aktuelles Musikstück sei ein Schadenersatzanspruch von 200 Euro allerdings angemessen und hinreichend.

Das Urteil hilft allerdings nicht wirklich weiter, da Fälle, in denen nur ein Musikstück angeboten wird, vergleichsweise selten sind. Die Frage, was der mindestens genauso häufig vorkommende Fall beim Download eines aktuellen Kinofilms kostet, wird damit noch nicht geklärt. Den teilweise ausufernden Schadenersatzforderungen wurde mit dem Urteil zwar durchaus Einhalt geboten, ein Freibrief wird dadurch aber keineswegs ausgestellt.

Das Urteil kann man unter www.aufrecht.de/8093.html nachlesen.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: computer@tagesspiegel.de

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