zum Hauptinhalt

DIGITALE SIGNATUREN: Sicher unterschreiben

Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen, Steuererklärung – alles auf elektronischem Weg. Und auch mit der Gefahr, dass Daten mitgelesen werden oder nicht beglaubigt sind.

Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen, Steuererklärung – alles auf elektronischem Weg. Und auch mit der Gefahr, dass Daten mitgelesen werden oder nicht beglaubigt sind. Digitale Signaturen können mit verschiedenen Verfahren auf unterschiedlichen Niveaus realisiert werden, zur Zertifizierung in Zusammenarbeit mit sogenannten Trustcentern. Die Signatur wird mit Hilfe von Chip-Karte und Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann die Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen. Viele Bürger haben vor dieser Prozedur Hemmschwellen, sollten sich im Netz unter www.bsi.de (Thema: E-Signatur) über Produkte informieren. „Digitale Signaturen stellen die technischen Grundlagen zur Verfügung, um auf elektronischem Weg rechtsverbindlich Geschäfte abzuwickeln. In den meisten Bereichen sind sie rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt“, so Katrin Alberts vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Immer mehr Geldinstitute bieten die Möglichkeit zur Nutzung der Qualifizierten Elektronischen Signatur gegen ein geringes Entgelt auf ihrer Girocard an. Mit der Einführung der E-Gesundheitskarte werden künftig alle elektronischen Verordnungen (wie Rezepte) elektronisch unterschrieben sein.meh

Zur Startseite