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Dokumentiert: Digitales neues Jahr: Wichtige Neuerungen 2010

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) gibt einen Überblick zu den wichtigsten Neuerungen für die Verbraucher im digitalen Bereich. Wir dokumentieren hier die Liste.

TELEKOMMUNIKATION


Neue Transparenz- und Schutzvorschriften beim Datenroaming:

Ab März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden anbieten, Roaming-Datenverbindungen im europäischen Ausland ab einem bestimmten monatlichen Betrag zu unterbrechen. Damit sollen allzu hohe Rechnungen vermieden werden. Es sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall ein Limit in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer im Angebot sein muss. Ab Juli 2010 gilt diese Grenze automatisch für alle Kunden, die sich nicht für einen bestimmten Wert entschieden haben.

Preissenkungen bei Handy-Gesprächen in der EU:

Im Sommer 2010 tritt die nächste Preissenkungsrunde bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. Grundlage ist die Roaming-Verordnung der EU-Kommission. Die Tarife sinken von maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (plus Mehrwertsteuer). Eine weitere Reduzierung wird im Sommer 2011 stattfinden. Der BITKOM sieht die Preisvorgaben der EU-Kommission kritisch, da den Unternehmen damit Geld entzogen wird, das für den Breitbandausbau benötigt wird.

Änderung der Preisangaben für 0180-Rufnummern

: Die Preisangaben für 0180-Servicerufnummern werden transparenter und verständlicher. Nach der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Anbieter neben der Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz künftig auch den Höchstpreis für Gespräche aus dem Mobilfunknetz angeben. Die Informationen erscheinen zum Beispiel bei Gewinnspielen im Fernsehen oder in Werbematerial von Unternehmen. Die Höchstsätze für 0180-Nummern dürfen laut TKG bei Gesprächen aus dem Festnetz bei höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf liegen. Bei Gesprächen aus den Mobilfunknetzen dürfen die Preise maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen.

UMWELT


Einbaupflicht für intelligente Stromzähler

: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernsierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler installiert (Smart Meter) werden. Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen und der Verbrauch z.B. monatlich abgerechnet werden. Intelligente Stromzähler bringen jedem Einzelnen mehr Transparenz über seinen Stromverbrauch. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze. 

Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb

: Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.

E-GOVERNMENT


ELENA kommt

: Am 1. Januar 2010 startet das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden. Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens beginnt im Jahr 2012.

Elektronischer Personalausweis startet

: Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der neue Ausweis ist besonders sicher. Neben einem digitalen Foto können auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können im Internet Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Zudem können die Ausweisinhaber eine elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden, die im E-Government oder beim Abschluss von Verträgen eingesetzt wird.

STEUERN

Entlastungen für den Mittelstand

: Zum 1. Januar ändern sich mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes u.a. die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittelständische Firmen ist das vor allem beim Kauf von Geräten für die Bürokommunikation von Bedeutung. Berücksichtigt werden Gegenstände bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410 Euro. Zahlt ein Unternehmer also zum Beispiel für ein Notebook oder ein Smartphone nicht mehr als 410 Euro netto, kann der Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden und dadurch die Steuerlast entsprechend senken.

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