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Stein des Anstoßes: Facebooks "Like"-Button. Datenschützern gefällt er nicht.

© dpa

Facebook: Datenschützer gegen "Like"-Knopf

Wer Facebooks Dienst bei sich einbindet, macht sich strafbar, sagen Datenschützer. Sie drohen mit Bußgeld, weisen aber vor allem auf das Versagen der Politik hin.

Thilo Weichert, einer der konsequentesten deutschen Datenschützer, hat alle Firmen und Website-Betreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanseiten bei Facebook zu löschen. Außerdem sollen sie sämtliche Verlinkungsinstrumente von Facebook, vor allem den "Like"-Knopf, von ihren Seiten  entfernen. "Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011", heißt es in einer Erklärung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), "wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen." Angedroht sind in dem Text Bußgelder bis 50.000 Euro.

Auf Schleswig-Holstein begrenzt ist diese Forderung, weil Weichert als Landesdatenschützer nur für das Bundesland zuständig ist. Gemeint aber sind eigentlich Deutschland und Facebook als Ganzes. Die Begründung der Drohung lässt daran keinen Zweifel aufkommen. Dort heißt es: "Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. (...) Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können."

Bei Twitter lachen und toben viele Nutzer über diese Drohung und posten Aussagen, die sich am ehesten mit dem Fußballplatz-Ruf "Schiedsrichter, Telefon", vergleichen lassen. So wird Weichert beispielsweise "Bevormundung" vorgeworfen oder die Aktion als "Datenschutz-Wahn" beschimpft.

Das aber ist gleich in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Erstens ist Weichert als Datenschützer für die Durchsetzung von Gesetzen verantwortlich. Er schreibt im Zweifel zwar auch an ihnen mit und berät die Politik. Seine eigentliche Aufgabe aber ist es, deren Einhaltung zu kontrollieren. Das ULD also ist nicht verantwortlich für das deutsche Datenschutz- und das Telemediengesetz, es wendet sie lediglich an. Genau das tut das ULD nun: Es weist darauf hin, dass Facebook gegen diese Gesetze verstößt und versucht, diese Verstöße zu ahnden.

Leicht ist das nicht bei einem internationalen Konzern, der keine juristische Vertretung in Deutschland hat und damit mit deutschem Recht kaum zu greifen ist. Ein Punkt, den beispielsweise der IT-Fachanwalt Thomas Stadler in seinem Blog ausführt. Auch dem ULD ist das nur zu bewusst, weshalb nun offensichtlich der Umweg über jene gewählt wurde, die sich der Dienste Facebooks bedienen.

Rechtliche Basis ist dabei das Telemediengesetz Paragraf 15, Absatz 3. Darin ist festgelegt, dass sogenannte Diensteanbieter zwar Nutzerdaten zusammenführen dürfen, dabei aber den Nutzern ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Facebook hat ein solches nicht. Wer das Angebot nutzen möchte, muss zustimmen, dass seine Daten in die USA gesendet und dort verarbeitet werden. Das ULD nun betrachtet alle, die den "Like"-Knopf auf ihrer Seite einbinden, ebenfalls als Diensteanbieter und nimmt sie in die Pflicht.

Warum ein neues Datenschutzrecht her muss: Lesen weiter auf Seite zwei.

Das ist ein wenig so wie die Post, die einst unter Androhung schwerer Strafen verbot, Telefone oder gar Modems zu nutzen, die nicht das offizielle Post-Siegel trugen. Rechtlich korrekt war es, ging aber an der technischen Entwicklung und somit der Realität vorbei. Derzeit aber haben die Datenschützer keine andere Wahl. Die Politik, unter anderem in Person von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, hat es bei ergebnislosen Gesprächen und leeren Drohungen belassen

Oder, wie Markus Beckedahl vom Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft, sagt: "Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: Die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden."

Zweitens also weist das ULD mit seiner Erklärung auf genau dieses Problem hin: Der deutsche Datenschutz ist derzeit nicht in der Lage, angemessen auf globale Entwicklungen wie Facebook oder Google+ zu reagieren. Eigentlich brauchte es ein neues Datenschutzrecht, eine Forderung, die auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar immer wieder erhebt.

Solange aber will das ULD offensichtlich nicht warten. Als zu gravierend sehen die Datenschützer das Vorgehen des amerikanischen Konzerns an. Die Einbindung von social plugins wie eben dem Like-Knopf, führe "zwangsläufig" zu Datenschutzverstößen, heißt es in einer umfangreichen Analyse des ULD. Genauso hart beurteilt wird der Dienst "Facebook Insights". Mit diesem können Betreiber von Fanseiten (wie sie auch ZEIT ONLINE bei Facebook unterhält) mehr über ihre Nutzer erfahren.

So unsinnig also, wie es von manchem dargestellt wird, ist die Drohung des ULD gar nicht. Beckedahl sagt: "Das ULD macht schlicht seinen Job: Es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt. Wer durch Facebooks ignorante Haltung und das Versagen der Politik am Ende doof dasteht, ist der einfache Nutzer, der sich um solche Details nicht kümmern müssen sollte."

(Der Artikel erschien ursprünglich auf: Zeit Online)

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