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Vertrauen ist gut, sichere Hotspots sind besser. Profi-Lösungen unterbinden den Zugang zu illegalen Seiten, lange bevor Abmahn-Anwälte teure Rechnungen ausstellen. Foto: pa/dpa

© picture alliance / dpa

Gastfreundlich: Keine Angst vor Abmahnungen

So lassen sich Internet-Hotspots in Hotels, Jugendherbergen und Cafés sicher betreiben. Aber auch in privaten Funknetzen können Gastzugänge hilfreich sein.

Eine Umfrage hat es auf den Punkt gebracht: Vielen Hotelgästen ist der Zugang zu einem drahtlosen Internet (Wireless Lan) mindestens genauso wichtig wie Komfort und Sauberkeit. Doch egal ob Hotel, Jugendherberge, Campingplatz oder Straßencafé: Weil der freie Zugang zum Funknetz offenbar einige Nutzer dazu verleitet, schnell ein paar

aktuelle Songs illegal herunterzuladen, drohen den Betreibern saftige Strafen und Abmahnungen. Der Tagesspiegel hatte unlängst von solchen Fällen im „Oberholz“ in Mitte und dem „Provinz-Café“ in Treptow berichtet. Dabei ist es durchaus möglich, seinen Gästen einen W-Lan-Zugang anzubieten, ohne in die Fänge der Abmahn-Industrie zu gelangen. Und auch Privatleute können mit der richtigen Technik ihren Gästen einen temporären Zugang zum Funkinternet gewähren, ohne das Masterpasswort verraten zu müssen.

IN DER JURISTISCHEN GRAUZONE

Wenn ein Hotel oder eine Gaststätte seinen Gästen einen W-Lan-Zugang einräumt, egal ob nun gegen Geld oder auf Kosten des Hauses, kann die sogenannte Störerhaftung greifen. Auch wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, so haftet er unter Umständen dennoch dafür, die Rechtsverletzung ermöglicht zu haben. Seine Gäste überwachen darf er jedoch nicht, das wäre ein Eingriff unter anderem ins Fernmeldegeheimnis. Ein Ausweg aus dem Dilemma besteht darin, einen darauf spezialisierten Provider wie zum Beispiel das Berliner Unternehmen Hotsplots mit dem Betrieb des W-Lans zu beauftragen, da in diesem Fall andere gesetzliche Regeln gelten. Doch manche Providerlösung hat einen anderen Haken. Denn längst nicht jeder Café-Besucher ist bereit, für das Abrufen von ein paar Mails seine persönlichen Daten preiszugeben. Doch es geht auch anders. Firmen wie Lancom aus Würselen in Nordrhein-Westfalen haben sich auf technische Lösungen spezialisiert, mit denen Urheberrechtsverletzungen oder der Abruf von anderweitig verbotenen Inhalten verhindert werden.

SCHUTZ DURCH VIRTUELLE NETZE

Die Profilösungen unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von einem W-Lan- Router für den privaten Gebrauch. Die Profi-Netze sorgen dafür, dass kein Gast mit W-Lan-Zugang auf die im Hausnetz gespeicherten Daten zugreifen kann – und ebenso wenig auf die Daten anderer Gäste. Dies geschieht über sogenannte virtuelle Netzwerke, die voneinander abgeschottet sind, erklärt Lancom-Mitarbeiter Eckhart Traber. Zum anderen gehört zu diesen Systemen, dass der Internet-Zugang immer nur für eine begrenzte Zeit eingeräumt wird. Dies geschieht über sogenannte Voucher. Der Gast erhält an der Hotelrezeption oder vom Gastwirt einen Zettel mit den Zugangsdaten, die dann für eine bestimmte Zeit gelten. Der Einfachheit halber können die Voucher auf Vorrat mit einem bestimmten Zeitkontingent von beispielsweise drei Stunden oder einem Tag ausgedruckt werden. Die Zeit läuft, sobald der Gast den Zugang aktiviert hat. Ob sich der Gast registrieren muss, liegt im Ermessen des Betreibers. In jedem Fall protokolliert das System, wann und wie lange der Gastzugang eingeräumt wurde. Noch wichtiger ist jedoch der Content-Filter: Dabei handelt es sich um eine Liste von Internetseiten und IP-Adressen, die von einem IBM-Tochterunternehmen ständig aktualisiert wird. Vor jedem Seitenabruf wird überprüft, ob von dieser Adresse Urheberrechtsverletzungen ausgehen oder kinderpornografische Inhalte, Gewaltdarstellungen oder rechtsextremistische Parolen verbreitet werden. Die Liste kann vom Hotel oder der Gaststätte angepasst oder erweitert werden. „Wir haben unser eigenes System so eingestellt, dass die Adresse von Ebay für die Mitarbeiter nur während der Pausenzeiten zu erreichen ist“, sagt Lancom-Mann Traber. Für Seiten wie kino.to oder deren Nachfolgeangebote gilt das nicht, sie sind dauerhaft gesperrt. Zu den einmaligen Kosten für die Anschaffung der Geräte – eine Lösung für ein Café mit der Hotspot-Technik für die Voucherausgabe kostet rund 730 Euro – kommen noch die Kosten für das Filter-Abonnement, das pro Jahr für zehn Nutzer gleichzeitig mit 150 Euro zu Buche schlägt. Die Profi-Lösung ist zwar etwas komplizierter als das W-Lan-Passwort auf der Getränketafel, doch bereits ein einziger illegal heruntergeladener Blockbuster-Film ist mindestens so teuer wie das sichere System.

DER GASTZUGANG DAHEIM

Der Bundesgerichtshof hat 2010 in einem richtungweisenden Urteil festgelegt, dass private W-Lan-Betreiber für Rechtsverletzungen haften, wenn sie die verfügbaren Sicherheitsfunktionen des Routers nicht aktiviert haben. Daraus lässt sich auch folgern, dass man das Zugangspassworts keinesfalls leichtfertig weitergeben darf. Muss man seinen Gästen aber somit auch die zeitweise Nutzung des eigenen W-Lans untersagen? Die Beantwortung der Frage hat sicherlich etwas mit dem Vertrauen zu tun, dass man Freunden, Verwandten und Bekannten entgegenbringt. Doch es gibt inzwischen auch Lösungen, die diese Entscheidung überflüssig machen. Der Berliner Hersteller von W-Lan-Geräten AVM hat viele seine „Fritz“-Boxen mit einem Gastzugang ausgerüstet. Selbst bei einigen älteren AVM-Geräten lässt sich diese Funktion per Update nachrüsten. Benötigt ein Gast den Zugang zum Internet, ruft man über das Gerätemenü die Funktion für den Gastzugang auf und legt dort fest, wie lange der Zugang gelten soll, mit welcher Verschlüsselung die Kommunikation gesichert wird und wie das Passwort lautet. Mit diesen Daten kann sich der Gast nun einloggen, ohne das Passwort für den uneingeschränkten Zugang zu kennen oder Zugriff auf die im Heimnetz befindlichen Computer oder Datenträger zu erhalten. Nach der voreingestellten Zeitspanne erlischt der Zugang automatisch. Ein Content-Filter wie bei den Profi-Geräten gibt es zwar nicht, aber selbst wenn das Vertrauen in die Gäste nicht unendlich ist, so protokolliert die Box doch die Zeit, in der ein Gastzugang eingerichtet gewesen ist.

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