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Gewalt in Videospielen: Counterstrike, Hänsel und Gretel

Das oberste US-Gericht hebt das Verkaufsverbot für gewalthaltige Videospiele für Jugendliche auf. Die Branche in Deutschland ist dazu anderer Meinung.

Ein ungewöhnliches Gerichtsurteil aus den USA treibt auch deutsche Videospieler und die Branche um. Das höchste US-Gericht hatte Anfang der Woche grünes Licht für den Verkauf gewalttätiger Videospiele an Minderjährige gegeben. Das Oberste Gericht in Washington erklärte ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 2005 für verfassungswidrig, das derartige Verkäufe oder auch den Verleih an Einwohner unter 18 Jahren verboten hatte. Für den Fall von Verstößen drohten Videoläden Strafen von bis zu 1000 Dollar. Die neuen Regeln waren wegen gerichtlicher Anfechtung nie in Kraft getreten. Im Kern kamen die höchsten Richter nun zum Schluss, dass ein Staat ein legitimes Recht habe, Minderjährige vor Schaden zu schützen. Das beinhalte aber nicht eine unbegrenzte Befugnis darüber zu entscheiden, welchen Ideen Kinder und Jugendliche ausgesetzt würden. Ein Richter verwies auf Märchen- und Kinderbücher, in denen es nicht an Blut und Gewalt mangele. So hätten Hänsel und Gretel die Hexe in einem Backofen getötet und die böse Stiefmutter habe als Strafe so lange in rotglühenden Pantoffeln tanzen müssen, bis sie tot umgefallen sei. „Grimms Märchen sind in der Tat grimmig.“

Auch wenn Grimms Märchen aus Deutschland stammen, so einfach ist die Sache mit den  gewalthaltigen Videospielen hierzulande nicht. Gerade nach dem Amoklauf von Winnenden im Frühjahr 2009 wurde der Ruf nach einem Verbot von „Killerspielen“ wie „Counterstrike“ laut, in denen der Spieler meist aus der Ich-Perspektive virtuelle Menschen erschießt. „In Deutschland wäre ein ähnlicher Vorstoß nicht denkbar“, sagt ein Sprecher vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Zum einen verfüge Deutschland seit vielen Jahren über ein funktionierendes Jugendschutzgesetz. Zum anderen sind – anders als in den USA – im Grundrecht der Meinungsfreiheit bereits Einschränkungen durch den Jugendschutz geregelt. Dennoch müsse der Jugendschutz in Deutschland dringend reformiert werden, indem er den Gegebenheiten im Internet angepasst wird – vor allem bei Online-Spielen, für die aktuell noch keine Alterskennzeichnung vorgesehen ist. meh

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