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Medien & KI: Haftstrafe für Kino.to-Gründer

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen Dirk B. gesprochen. Das Gericht blieb im unteren Strafrahmen, die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren Haft.

Der 39-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Leipzig zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf Kino.to bekannt. Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Das Geständnis des gelernten Fußbodenlegers war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können. Dirk B. muss zudem bis zu 3,7 Millionen Euro zahlen, die über Werbung und andere, teilweise betrügerische Einnahmequellen auf der Seite eingenommen wurden.

Im April hatte das Gericht den Chefprogrammierer von Kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Tsp

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