zum Hauptinhalt

Medien & KI: Im Netz ist die Zukunft

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich über die künftige Regelung des Online-Angebots im öffentlich- rechtlichen Fernsehen geeinigt. Was dürfen ARD und ZDF im Internet?

Print und Fernsehen haben etwas gemeinsam. Die Nachfrage nach beiden Medien sinkt langsam, aber beständig. Dafür steigt die Online-Nutzung, gerade bei den jugendlichen Zielgruppen. Printverlage und Fernsehsender haben reagiert, massiv investieren sie in die jeweiligen Internetauftritte. Denn dort scheint die Zukunft sicher, wo doch die Gegenwart für die traditionellen Medien unsicher geworden ist. In Dresden haben jetzt die Ministerpräsidenten der Länder die Spielregeln der Teilnehmer in der Online-Welt festgelegt: im zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Vertrag muss noch von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert werden und soll spätestens im Mai 2009 in Kraft treten. Vorher soll es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben.

Nach der Architektur des deutschen Mediensystems haben die Länderchefs in der Printwirtschaft nichts zu bestimmen, sie können nur den Bewegungsspielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abstecken. Deren Internetangebote wollten wiederum die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften wie auch der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) stark eingeschränkt sehen. Die Verlegerverbände argumentieren, dass presseähnliche und mit Rundfunkgebühren finanzierte Telemedien wie zum Beispiel tagesschau.de eine übermächtige Konkurrenz darstellen. Mit acht Milliarden Euro an Gebühreneinnahmen seien ARD und ZDF automatisch und kaum einholbar im Vorteil. Und der Geldfluss ebbt nicht ab. Bereits vor Dresden hatten die Länderchefs beschlossen: Die monatlichen Rundfunkgebühren steigen zum 1. Januar 2009 von jetzt 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro. Die privaten Sender fürchten zudem, ARD und ZDF könnten durch Unterhaltungs-Portale den Boulevard erfolgreicher abschreiten als RTL, Sat 1 & Co.

Der jetzt beschlossene Rundfunkänderungsstaatsvertrag fixiert zum einen die Kompetenzen der Mediatheken von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Danach dürfen Sendungen nur bis zu sieben Tage nach ihrer Ausstrahlung im Netz zum Abruf bereitstehen. Bei Ereignissen wie Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften oder der Fußball-Bundesliga gilt sogar ein Limit von 24 Stunden. Angekaufte Spielfilme und Serien dürfen gar nicht angeboten werden. Werbung und Sponsoring sind bei den Mediatheken wie bei allen sogenannten Telemedien der öffentlich-rechtlichen Anstalten verboten. Mit Telemedien sind hier all die öffentlich-rechtlichen Medieangebote gemeint, die nicht genuin Fernsehen und Hörfunk sind, also im Kern Online-Offerten und Videotext.

Die Fristen für die Verweildauer im Netz gelten auch für die sendungsbezogenen, programmbegleitenden Inhalte. Diese müssen, wie es im Vertrag heißt, „journalistisch-redaktionell“ veranlasst und gestaltet sein. Beispiel: Die ZDF-Nachrichtensendung „heute“ berichtet über den Konflikt in Georgien, dann kann heute.de die Hintergründe darstellen. Das ist nichts anderes als die Leistung einer seriösen (Online-)Zeitung, nur kann beispielsweise tagesspiegel.de jede Information ohne Zeitlimit ins Archiv stellen. Ferner heißt es für ARD und ZDF: „Nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote sind unzulässig.“ Das wird im Detail schwierig zu klären sein. Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder und SPD-Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, hat eine Schlichtungsstelle für Streitfälle angeregt, ob ARD und ZDF mit ihren digitalen Textangeboten eine „elektronische Presse“ betrieben.

Erste Orientierung könnte die 17 Punkte umfassende „Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien“ im Vertragsanhang bieten: Keine Anzeigenportale, Anzeigen oder Kleinanzeigen, keine Preisvergleichsportale, keine Ratgeberportale ohne Sendungsbezug, kein Routenplaner, keine Spieleangebote, kein Musicdownload etc.

ARD und ZDF müssen jetzt ihre bestehenden Online-Aktivitäten überprüfen und über einen „Drei-Stufen-Test“ nachweisen, inwiefern neue oder bestehende Digitalangebote den Bedürfnissen der Gesellschaft dienen, einen publizistischen Mehrwert besitzen und wie viel sie kosten. Für die schon vorhandenen digitalen Fernseh-Spartenkanäle von ARD und ZDF (jeweils drei an der Zahl) wird ausgeschlossen, dass sie quasi durch die Hintertür zu Vollprogrammen aufgeforstet werden. Den „Drei-Stufen-Test“, von RBB-Intendantin Dagmar Reim auch „Drei-Schluchten-Test“ genannt, müssen jeweils die Aufsichtsgremien einer Rundfunkanstalt ins Werk setzen. Stellungnahmen Dritter sollen eingeholt werden, nicht zuletzt, um die „marktlichen Auswirkungen“ zu testen. Jedes neue Angebot muss dann auch ein Prüfsiegel bekommen.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz reagierte auf die Beschlüsse von Dresden mit Kritik. Er sagte dem Tagesspiegel, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. „Von den Landtagen erwarten wir jetzt mehr Problembewusstsein für die Probleme der privaten Veranstalter durch neue digitale Fernsehangebote und zusätzliche Telemedien der Öffentlich-Rechtlichen.“ Der Drei-Stufen-Test werde wenig wirksam sein, weil er anstaltsintern organisiert würde. „In der Vergangenheit ist die mangelnde Kritikfähigkeit der Gremien häufig genug dokumentiert worden“, sagte Doetz.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false