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Bei Youtube eingestellt, über Twitter massenhaft verbreitet: Das IS-Video der Enthauptung von James Foley.

© dpa

James Foley: Ein Filter für Menschlichkeit

Youtube und Twitter haben umgehend reagiert und versuchen, das Video von der Enthauptung James Foleys aus ihren Diensten zu entfernen. Doch was ist so toll daran, den Gewaltexzess immer wieder hochzuladen?

Auf der Startseite von Youtube ist die Welt noch in Ordnung. Die Liste der beliebtesten Videos wird gleich in mehreren Kategorien von der Ice Bucket Challenge angeführt. Auffällig daran ist höchstens, dass die Deutschen Charlie Sheen ganz offensichtlich noch lieber beim Übergießen mit eiskaltem Wasser zuschauen als Schlagerstar Helene Fischer, die es mit ihr Challenge ja sogar vor einigen Tagen auf die Seite 1 der „Bild“-Zeitung geschafft hatte. Selbst im Sport schlägt internationale Prominenz die Lokalmatadore; Annähernd 16 Millionen Youtube-Nutzer haben bereits das Video mit Cristiano Ronaldo gesehen, in dem er nur in Badehose bekleidet die kalte Dusche empfängt. Mesut Özils Mutprobe kommt hingegen nur auf 330 000 Klicks. Ganz und gar kein harmloser Sommertrend ist jedoch die Verbreitung des Enthauptungsvideos von US-Fotograf James Foley. Das Video der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ wurde zuerst bei Youtube eingestellt und verbreitete sich danach wie ein Geschwür über die diversen Internetkanäle.

Kurt Sagatz, Medienredakteur Der Tagesspiegel
Kurt Sagatz, Medienredakteur Der Tagesspiegel

© Kai-Uwe Heinrich

Das ungeschnittene Video ist in seiner Abscheulichkeit eine Zurschaustellung einer barbarischen Macht. Die Google-Tochter Youtube und der Nachrichtendienst Twitter haben ohne Zeitverzug erkannt, dass es nur einen Umgang damit geben kann: das Enthauptungsvideo sofort entfernen und jede weitere Verbreitung unterbinden.

Das Verbot ist nicht einfach umzusetzen

Das ist offensichtlich alles andere als einfach, obwohl Twitter sogar die Konten von Nutzern sperrt, die sich an das Verbreitungsverbot nicht halten. Doch offenbar ist vielen Nutzern nicht einmal bekannt, dass es schon rein rechtlich verboten ist, solche gewaltverherrlichende Darstellung zu verbreiten. Zu zeigen, wie James Foley unter diesen besonders abscheulichen Bedingungen enthauptet wird, erfüllt eindeutig den Tatbestand der verbotenen Gewaltdarstellung. Das gilt nicht nur für die Personen, die solche Bilder herstellen, sondern genauso für die Internetnutzer, die sie verbreiten oder zugänglich machen.

Aber handelt es sich wirklich allein um Sympathisanten des sogenannten „Islamischen Staates“, die unter immer neuen Namen – darunter sogar dem des Ermordeten – das Video hochladen oder per Twitter-Link empfehlen? Wie abgestumpft muss man sein, um sich daran zu ergötzen, das Verbot zu umgehen? Dass es offensichtlich nur mit Hilfe aufwendiger technischer Verfahren zur automatisierten Bildauswertung, wie sie sonst bei Ermittlungen aus dem kinderpornografischen Umfeld zum Einsatz kommen, möglich ist, die weitere Ausbreitung des ungeschnittenen Enthauptungsvideos zu verhindern, ist ernüchternd. Allerdings wohl auch nicht allzu verwunderlich, wenn man sich daran erinnert, dass auf den Pausenhöfen Handy-Videos mit gewalttätigen Übergriffen auf schwächere Mitschüler die Runde machen.

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