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Update

Julian Assange: Wikileaks-Gründer auf Interpol-Fahndungsliste

Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Wikileaks-Gründer Julian Assange steht jetzt auch auf der Fahndungsliste von Interpol. Unterdessen ruft ein kanadischer Professor zur Ermordung Assanges auf.

Es klingt scherzhaft, doch was der kanadische Professor Tom Flanagan auf dem Fernsehsender CBC zum besten gibt, findet Wikileaks-Gründer Julian Assange vermutlich alles andere als witzig. "Assange sollte umgebracht werden", sagte der Professor. "Vielleicht mit einer Drohne", fuhr er fort. Als der Moderator der Nachrichtensendung, dass es sich bei diesen Worten um "hard stuff" also harte Worte handele, sagte Flanagan: "Ich fühle mich heute sehr männlich". Dann wandte sich die Runde dem Thema Wikileaks und den Enthüllungen über den Irak zu.

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Am Mittwochmorgen wurde bekannt, das Assange auf der Fahndungsliste von Interpol steht. Eine entsprechende „Red Notice“, eine Art Steckbrief des 39-Jährigen, veröffentlichte die Internationale Polizeibehörde am Dienstag auf ihrer Internetseite. Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet. Wo sich der Internet-Aktivist derzeit aufhält, ist nicht bekannt.

In einem von unbekanntem Ort über Internet-Telefon geführten Interview meldete sich Assange am Dienstag beim „Time Magazine“ zu Wort. Dabei forderte er den Rücktritt von US-Außenministerin Hillary Clinton, wenn sich herausstellen sollte, dass sie für jüngst bekanntgewordene Spionage-Aufforderungen an US-Diplomaten verantwortlich ist. „Ja, sie sollte deshalb zurücktreten“, sagte Assange.

Wikileaks hatte am Sonntag mit der Veröffentlichung hunderttausender vertraulicher oder geheimer Dossiers von US- Diplomaten begonnen. Aus dem Schriftverkehr geht auch hervor, dass Diplomaten zum Sammeln von Daten unter anderem bei den Vereinten Nationen aufgefordert wurden. Bei einer „Red Notice“ handelt es sich nicht um einen internationalen Haftbefehl. Vielmehr geht es laut Interpol darum, der Polizeibehörde eines Mitgliedsstaates dabei zu helfen, „die Festnahme oder vorläufige Festnahme einer gesuchten Person mit der Aussicht auf ihre Auslieferung zu erreichen.“    Am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erwirken zu wollen. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.

Deutsche Politiker auf der Suche nach besseren Datenschutz

Nach den Enthüllungen der Internet-Plattform Wikileaks mehren sich Forderungen nach einem effektiveren Datenschutz im Internet. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger (FDP) hat Behörden und Unternehmen dringend aufgefordert, ihre Daten besser gegen Missbrauch zu sichern. Gleichzeitig warnte sie vor den Gefahren zu großer Datensammlungen. „Je größer der Datenberg, desto weniger kann die Vertraulichkeit der angesammelten Daten garantiert werden“, sagte sie. Je mehr zentral gesammelt würde, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Leck zu Datenmissbrauch führt. Wo immer es möglich sei, sollten Behörden und Unternehmen zudem darauf verzichten, Datenberge über Bürger, Mitarbeiter oder Kunden anzulegen, forderte die Justizministerin. Wikileaks sei auch eine „Warnung zur Datensparsamkeit“ betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Justizministerin sieht in den immer neuen Datenlecks, die Wikileaks für sich nutzt, eine Chance für mehr Datenschutz nicht nur in Deutschland. Jetzt zeige sich, dass ein restriktiverer Umgang mit Daten sinnvoll sei. „Wenn sich diese Einsicht weltweit stärker durchsetzt, wäre das ein Fortschritt.“ Auch bei den besonders eifrigen Datensammlern in den Vereinigten Staaten erwartet Leutheusser-Schnarrenberger ein Umdenken: „Gerade in den USA werden die Datenlecks politisch länger nachwirken und zu einer Debatte über verstärkten Datenschutz führen.“ Zwtl: Keine gesetzliche Handhabe gegen Wikileaks Die FDP-Politikerin kritisierte insbesondere das Vorgehen von Wikileaks, ohne Rücksicht auf Personen Informationen zu veröffentlichen. „Wikileaks funktioniert scheinbar wie eine Wandzeitung, auf der jeder alles posten kann.“ Datenschutz und Persönlichkeitsrechte dürften nicht wegen einer ungefilterten und intransparenten Veröffentlichungspraxis aufgegeben werden, warnte die Ministerin.

Für ein Eingreifen des Gesetzgebers gegen Wikileaks sehe sie allerdings keine Möglichkeit. „Eine nationale Regelung wäre gegen eine Plattform mit Sitz im Ausland wirkungslos. Und eine internationale Initiative ist nicht geplant“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Unterdessen hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) scharfe gesetzliche Regelungen für Datenschutz im Internet gefordert. „Werden Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, gezielt veröffentlicht, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht ein. Wenn hierbei gezielt Persönlichkeitsprofile verbreitet werden, dann geht das nicht ohne Einwilligung der Betroffenen oder ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“, heißt es in einem vierseitigen Konzeptpapier des Ministers.

Verboten werden sollen danach Netz-Veröffentlichungen von Daten, die „geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden“, die ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder ihn in „ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden“. Auch das systematische Veröffentlichen des Aufenthalts- und Wohnorts vorbestrafter Personen sei ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. (dpa/dapd)

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