zum Hauptinhalt

Medien & KI: Mehr Jugendschutz bei Killerspielen

Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen des Bundestages besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen geschützt werden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Berlin einen Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes gegen die Stimmen der Opposition.

Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen des Bundestages besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen geschützt werden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Berlin einen Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes gegen die Stimmen der Opposition.

Danach wird unter anderem der Katalog der gesetzlich indizierten, schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. So werden Filme und Computerspiele mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.

Außerdem sollen die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. So ist eine Indizierung von Medien vorgesehen, in denen entweder Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen „selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden“ oder „Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird“. Weiter sollen die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben werden, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte Juni mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer. ddp/Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false