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Online-Netzwerke: Facebook–Klage gegen StudiVZ abgewiesen

Landgericht Köln: Keine unlautere Nachahmung.

Die Betreiber des Online-Netzwerks Facebook sind mit einer Klage gegen den Konkurrenten StudiVZ vor dem Landgericht Köln gescheitert. Sie hatten der deutschen Internet-Kontaktbörse, die zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck gehört (in der auch der Tagesspiegel erscheint), vorgeworfen, die Gestaltung von Facebook kopiert zu haben. Nach Auffassung der Richter liegt „trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“ keine unlautere Nachahmung vor. Bei der Markteinführung von StudiVZ im November 2005 sei Facebook auf dem deutschen Markt noch nicht im erforderlichen Maß bekannt gewesen. Erst seit März 2008 existiere eine deutschsprachige Version. Den Richtern zufolge können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten des Konkurrenten kannten und sie mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammierten. „Jetzt findet der Wettbewerb wieder da statt, wo er sollte – nämlich auf dem Markt und nicht vor Gericht“, sagte StudiVZ-Chef Markus Berger de León. Gegen das Urteil kann Facebook Berufung beim Kölner Oberlandesgericht einlegen. (Tsp)

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