zum Hauptinhalt
Pornoseite redtube: IP-Adressen von Nutzern durch einen URL-Trick abgefischt

© Tsp

Redtube-Abmahnungen: Staatsanwalt schaltet sich ein

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen der Redtube-Abmahnungen. Der Verdacht: um an die Nutzerdaten zu kommen, wurden falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag in Köln. Es gehe darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten zu kommen. Bremer stellte klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Mittlerweile soll das LKA Nordrhein-Westfalen in die Ermittlungen eingeschaltet worden sein, teilte die Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden mit.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Die Regensburger Anwaltskanzlei forderte sie auf, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch mal zu begehen. Die Abmahnungen sind umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internetstreaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte.

Im Fall dieser Abmahnwelle handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten auf jeden Fall nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, „was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann“, sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog „iRights“. Betroffene Verbraucher hätten gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da „keinerlei Verletzungshandlung vorliegt“. meh/dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false