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Pornoseite redtube: IP-Adressen von Nutzern durch einen URL-Trick abgefischt

© Tsp

RedTube: Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner

Tausende sollten dafür bezahlen, dass sie angeblich illegal Pornos gesehen hatten. Zu Unrecht. War es gezielter Betrug?

Ein weißer Umschlag, die Adresse maschinell erstellt. Der Brief sah aus, wie Briefe nun einmal aussehen, doch er enthielt eine Drohung, gerichtet gegen möglicherweise 30.000 Kunden der Telekom. Manche sagen: Es war versuchte Erpressung. Jeder der Angeschriebenen sollte sich im Internet auf dem Portal RedTube Pornos angeschaut haben, ohne es zu dürfen. Und jetzt sollten sie alle dafür bezahlen. 

"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung", so waren die Briefe überschrieben. Eigentlich ist das nichts Besonderes. Längst werden solche Briefe massenhaft verschickt, um das illegale Kopieren im Internet zu bekämpfen. Aber der Fall RedTube zeigt, dass dieser Kampf gegen ungerechtfertigtes Herunterladen und Kopieren zu einem guten Geschäft geworden ist und deshalb auch Leute anzieht, die es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen.

Hier wurden Fakten verschleiert, wichtige Informationen unterdrückt oder unvollständig weitergereicht. Es wurde geschlampt und leichtfertig geglaubt statt zu prüfen. ZEIT ONLINE hat wochenlang recherchiert und mit den Beteiligten gesprochen. Vollständig geklärt ist der Fall RedTube noch nicht, aber es besteht der Verdacht, dass es sich um einen gezielt vorbereiteten Betrug handelt.

Post vom Anwalt 

Die Schreiben kamen im Dezember 2013. Verschickt hatte sie die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg. Sie warfen den Empfängern vor, "von Ihrem Internetanschluss aus" das "urheberrechtlich geschützte Werk Amanda's secrets" und andere Videos mit ähnlichen Titeln angesehen zu haben. Das alleinige Recht, die Filme im Internet anzubieten, habe eine Firma namens The Archive AG aus der Schweiz, argumentierte die Kanzlei. Auf RedTube seien sie illegal eingestellt worden. Deshalb forderte U+C Schadenersatz: 15,50 Euro. Samt Anwaltsgebühr, "Pauschale für Post und Telekommunikation" und "Aufwendung für die Ermittlung der Rechtsverletzung" standen am Ende 250 Euro, zahlbar innerhalb von acht Tagen. 

Wie viele Menschen sofort überwiesen haben, weiß niemand. Doch es werden einige gewesen sein. Denn wer wird gerne dabei erwischt, Pornos zu sehen, und dann noch illegal? So teuer erscheinen 250 Euro nicht, üblicherweise werden in Abmahnungen zum Urheberrecht zwischen 800 und 3.000 Euro gefordert. Mehreren Hundert Empfängern kam das Ganze merkwürdig vor, sie wehrten sich.  

Methode Abmahnung 

Wer verstehen will, wie im Fall von RedTube Geld auf Kosten unbescholtener Nutzer gemacht werden sollte, muss wissen, wie das Abmahnwesen heutzutage funktioniert. Eigentlich sollen Abmahnungen Unrecht eindämmen, ohne dass ein teures Gerichtsverfahren nötig ist. Bis 2008 ging das so: Eine Film-, Buch- oder Musikfirma hatte den Verdacht, dass jemand ihr Werk illegal tauscht und verbreitet. Also stellte sie Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dann, von welcher IP-Adresse, also von welchem Computer aus, der illegale Zugriff kam. Doch das dauerte. Die Industrie beschwerte sich.

Das Bundesjustizministerium schrieb ein neues Gesetz, erfand den sogenannten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Seither kann jeder Rechteinhaber selbstständig nach Filesharern und illegalen Kopien suchen. Dazu erheben vor allem Musikunternehmen, IT-Klitschen und Anwälte IP-Adressen. Die legen sie einem Gericht vor. Das stellt ihnen, wenn es den Vorwurf halbwegs plausibel findet, einen richterlichen Beschluss aus. Anschließend gehen sie mit dem Gerichtsbeschluss zu den Telekommunikationsanbietern, die ihnen die Namen und Anschriften der Kunden aushändigen müssen, zu denen die IP-Adressen gehören. 

Das Geschäft floriert. Seit 2008 steigt die Zahl der abgemahnten Werke stetig, die Zahl der Abmahnbriefe explodierte. Eine neue Industrie ist gewachsen, der es mehr um ihren Profit geht als darum, Unrecht zu beseitigen. Sie scheut nicht davor zurück, Gesetze kreativ auszulegen oder zu umgehen.

Wieso wäre es fast gelungen, 30.000 unschuldige Nutzer auszunehmen?

Der Fall RedTube ist dafür aus mehreren Gründen ein Paradebeispiel: Erstens ist das, was dort abgemahnt wurde, bislang durchaus legal. Es ist nicht verboten, sich einen Film via Streaming anzuschauen. Nur wenn der Nutzer wie bei kino.to klar erkennen oder sich denken kann, dass der Inhalt illegal eingestellt wurde, ist das Ansehen untersagt. RedTube funktioniert jedoch wie YouTube: Filmunternehmen und private Nutzer laden dort ihre Pornos hoch, Geld verdient wird über daneben platzierte Werbung. Die Seite ist in den USA gehostet, wo Urheberrechte ebenfalls beachtet werden, sie hat ein amerikanisches Impressum und eine amerikanische Datenschutzerklärung. 

Zum Zweiten ist völlig ungeklärt, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Beschuldigten kamen. Beim Streaming wissen nur zwei Seiten, wer den Film schaut – der Nutzer selbst und der Anbieter des Streams. Für einen Dritten ist es auf legalem Weg unmöglich, den Nutzer dabei zu beobachten.

Drittens gibt es Indizien dafür, dass die Abmahner keine Urheber- und Verwertungsrechte an den Filmen besitzen, die sie abmahnen könnten. 

Wieso wäre es dennoch fast gelungen, 30.000 unschuldige Nutzer auszunehmen? 

Richter-Routine 

Die Telekom ist der größte deutsche Internetanbieter. Wer im Netz nach Tätern sucht, wendet sich an sie. Weil die Telekom ihren Hauptsitz in Köln hat, ist das dortige Landgericht zuständig. Im August 2013 reichte der Berliner Anwalt Daniel Sebastian dort mehr als 90 Anträge ein, um nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis zu bekommen, die Klarnamen von Urheberrechtsverletzern zu erheben. 

Für das Gericht ist das Routine, in manchen Jahren bearbeiten seine Zivilkammern 1.000 solcher Beschlüsse. Laut Geschäftsverteilungsplan waren 2013 insgesamt 28 der 40 Zivilkammern des Gerichts abwechselnd mit Verfahren nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz beschäftigt. Mit den 90 Anträgen von Sebastian befassten sich 16 verschiedene Richter, die ganz unterschiedlich entschieden. 

69 Mal gaben die Richter den Anträgen statt, die übrigen lehnten sie ab. Dabei waren die Anträge immer gleich formuliert. Die Forderung wurde mit den gleichen Vertragskopien und eidesstattlichen Versicherungen belegt. Nur in wenigen Fällen fand der zuständige Richter, die geschilderten Tatsachen seien unklar. 

Pro Antrag ging es um 400 bis 1.000 IP-Adressen, also maximal 69.000 Menschen, von denen die 250 Euro gefordert werden sollten. Praktisch waren es wohl weniger, doch wie viele genau, wollen die Beteiligten nicht sagen. Nach einer groben Schätzung wurden möglicherweise 30.000 Briefe verschickt.

Haben sich einige Richter nicht gründlich genug mit der Materie befasst? Der Verdacht liegt nahe. In den Anträgen ist nur vom "unbefugten Herunterladen" und von "so genannten Downloadportalen" die Rede. Der Name RedTube ist nirgends genannt. Anwalt Sebastian spricht lediglich allgemein von "Portalen". Allein deshalb hätten alle Richter stutzig werden müssen. Denn wie sollen sie einen Sachverhalt entscheiden, den sie gar nicht genau kennen? Wie eine Website beurteilen, die sie nicht ansehen können? 

Streaming oder Download? 

In den Anträgen war nirgendwo der Ausdruck "Streaming" erwähnt. Aus gutem Grund. Denn Streaming ist technisch zwar eine Form des Herunterladens; um den Film anzeigen zu können, muss er in den temporären Speicher des Rechners geladen werden. Rechtlich ist das kein absichtlicher oder bewusster Download und deshalb nicht verboten. Hätte die Wahrheit in den Anträgen gestanden, dass es sich bei RedTube um ein Streamingportal handelt, wären sie wohl alle abgelehnt worden. 

So aber vermuteten die meisten Richter, es gehe um die üblichen Filesharingportale und um echte Downloads. Inzwischen hat das Landesgericht diesen Fehler festgestellt und seine Beschlüsse aufgehoben.

Anwalt Sebastian ist dennoch überzeugt, dass alles rechtens war. Selbst die Bundesregierung findet Streaming "urheberrechtlich unbedenktlich". Er aber könne nicht die Ansicht teilen, "dass Streaming nicht illegal sei", schreibt er in einem per E-Mail geführten Interview – vollständig ist es hier zu lesen – und weiter: Paragraf 16 Urhebergesetz umfasse "auch vorübergehende Vervielfältigungshandlungen". Außerdem gebe es Argumente für eine erkennbare Illegalität: "Das Zugänglichmachen von Pornografie an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland eine Straftat. Eine Altersverifikation findet jedoch nicht ernsthaft statt. Hinzu kommt, dass die Impressumspflicht verletzt wird, obwohl sich das Angebot primär an deutsche Nutzer richtet. Auch sind wohl viele aktuelle Filme in voller Länge eingestellt, wie mir berichtet wurde. Der verständige Nutzer sollte sich da schon fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht." 

Merkwürdige Gutachten

Doch in den Anträgen geht es gar nicht um die Verletzung der deutschen Impressumspflicht oder die deutschen Regeln zur Altersverifikation. Die Kölner Richter sagen denn auch, Sebastian habe nicht "mit offenen Karten gespielt". Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen aufgenommen.

In den Anträgen an das Gericht ist auch unklar formuliert, wie die vorgelegten IP-Adressen ermittelt wurden. IP-Adressen herauszufinden, war schon schwierig, als die Behörden es noch selbst taten. Die Staatswanwaltschaft Köln beispielsweise teilte dazu vor Jahren mit, dass in ihren Verfahren bis zu 50 Prozent aller IP-Adressen nicht korrekt zugeordnet werden konnten, in einem Fall waren sogar 90 Prozent falsch. 

Doch seit private, gewinnorientierte Unternehmen die Adressen ermitteln, prüft niemand mehr, wie genau die Erhebungsverfahren sind oder ob sie funktionieren. Die Abmahner legten im Fall RedTube sogar nur eine eidesstattliche Versicherung vor. Darin steht lediglich, dass die Software "auf üblichen und gebräuchlichen Internet-Technologien" beruhe.

Dem Gesetz genügen solche wilden Behauptungen. Denn der Abmahner muss nichts beweisen. Der vermeintliche Filesharer muss nachweisen, dass er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Im Fall RedTube trifft diese vom Gesetzgeber installierte Beweislastumkehr Tausende Menschen. 

Anwalt Christian Solmecke vertritt Hunderte, die einen Brief von U+C erhielten. Mehrere Mandanten hätten ihm geschildert, sie kennten RedTube gar nicht, hätten die Seite nie besucht, sagt er. Anwälte von anderen Abgemahnten schildern Ähnliches. 

Da es sich bei RedTube um ein Streamingportal handelt ist entscheidend, wie die Abmahner der Firma The Archive AG an die IP-Adressen gekommen sind. Bisher galt das als technisch unmöglich. Doch The Archive  behauptet, man hätte einen Weg gefunden: die IP-Ermittlungssoftware Gladii. Ralf Reichert ist Mitgründer von The Archive und dort Verwaltungsrat. Er schreibt in einem per E-Mail geführten Interview: "Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht. Es liegt also leider in der Natur der Sache, dass jeder eine verrückte Erklärung hat, die sich übrigens in der Regel gegenseitig ausschließen. Genau hier sieht der technische Dienstleister auch den Grund dafür, dass öffentlich gefordert wird, die Funktionen der Software publik zu machen. Es gibt wahrscheinlich viele Leute, die sich dieses Wissen selbst zu Nutzen machen wollen." 

Merkwürdige Gutachten 

Dass die Software funktioniert, will Reichert nicht belegen. Stattdessen verweist er auf zwei Gutachten. Eines davon haben Münchner Patentanwälte der Kanzlei Diehl & Partner erstellt. Es berichtet auf zwölf Seiten, dass Gladii in einem vorbereiteten Test den Download irgendwelcher Videodateien erfasste. Doch kann Gladii auch ermitteln, ob jemand bei RedTube einen Pornostream anschaut? 

Diese Frage beantwortet das Gutachten nicht und das sollte es auch gar nicht. Der Physiker Frank Schorr hat die Software für Diehl & Partner untersucht. Er sagt, das ihm vorgelegte Programm Gladii 1.1.3 könne in einem Testszenario registrieren, ob eine Datei von einem Server auf einen Rechner heruntergeladen wird. Ein Test also, mehr nicht. Getestet wurde nicht mit RedTube. 

Das zweite Gutachten, das Reichert erwähnt, hat bislang niemand gesehen. Er könne es nicht veröffentlichen, sagt Reichert und verweist auf die Firma itGuards. Sie soll die Software programmiert haben. Sie müsse entscheiden, ob das Gutachten öffentlich sei, sagt Reichert. Doch itGuards reagiert nicht auf Anfragen.

Einen weiteren vermeintlichen Beleg für die Funktionsfähigkeit von Gladii lieferte ein Mann namens Andreas Roschu. Er unterschrieb die Eidesstattliche Erklärung, die Anwalt Sebastian vor Gericht einreichte. Roschu versichert darin, dass er mit der Software "bestens vertraut" sei und dass sie hervorragend funktioniere. Roschu war bis 2012 beim Computersicherheitsunternehmen Kaspersky in Ingolstadt im Support angestellt. Was er jedoch von Gladii versteht, ist unklar; programmiert hat er es nicht. Fragen kann man Roschu nicht, er geht nicht ans Telefon. 

Anwalt Sebastian hat die dünnen Anträge bei Gericht eingereicht. Er hält das Verfahren für sauber. Der Vorwurf, er habe Prozessbetrug begangen, zeuge "bestenfalls von schlechter Rechtskenntnis", schreibt er per E-Mail. Es liege keine Täuschung vor. 

Diehl & Partner ist das Ganze dagegen inzwischen offensichtlich unangenehm. Die Kanzlei hat eine externe Beratungsagentur engagiert – Krisenmanager, Reputationsretter. Es sei ein Auftrag wie jeder andere gewesen und ja, im Nachhinein war es wohl naiv, die Funktion dieser Software ohne Nachfragen bestätigt zu haben, sagt der neu engagierte Krisenmanager. Aber bewusst an einem Betrug mitgewirkt? Nein, das habe die Kanzlei auf keinen Fall. 

Schließlich ist da noch die Sache mit den Verwertungsrechten. Hier kommt der Berliner Oliver Hausner ins Spiel. Er hat zwei Verträge unterschrieben, die The Archive dem Gericht via Sebastian vorlegte, um nachzuweisen, dass das Unternehmen die Rechte an den Pornofilmen besitzt. Doch die Firma Hausner Productions, die die Verwertungsrechte laut Vertrag ursprünglich hielt und an The Archive weiterverkaufte, gibt es nicht. Es hat sie auch nie gegeben, im Berliner Gewerberegister war sie nie verzeichnet. Die im Vertrag aufgeführte Firmenadresse ist falsch. 

Wer wusste wie viel?

Hausner selbst existiert, er wohnt einige Straßen weiter, zur Untermiete, inkognito, sein Name steht an keinem Briefkasten und keinem Klingelschild. Der junge Mann im grauen Kapuzenshirt, der dort mittags um zwölf die Tür öffnet, verweigert jede Auskunft. Herr Hausner sei nicht da, wann er wiederkomme, wisse er auch nicht. Ob er selbst vielleicht Hausner sei? Natürlich nicht. 

Nach Hausner Productions befragt, schreibt The-Archive-Verwaltungsrat Reichert: "Ich bin jetzt fast ein Vierteljahrhundert in dieser Branche. Mir ist kein Fall bekannt, dass ich oder meine Partner in der Vergangenheit Rechte erworben haben, von einer Firma, die es nicht gäbe. Ich habe keinen Grund, das jetzt in Frage zu stellen." Ob man denn nicht geprüft habe, ob die Firma überhaupt existierte und die Rechte an den Filmen hielt? "Die Frage ist etwas branchenfremd", schreibt Reichert, "da Rechte üblicherweise in Form von Verträgen übertragen werden. In diesen Verträgen garantiert der Rechteinhaber ausdrücklich, dass er im Besitz dieser Rechte ist." Er habe keinen Grund gesehen, "an der Rechtmäßigkeit meiner Lizenzgeber zu zweifeln". 

Ein Reihenhaus in der Schweiz 

Angesichts dieser Faktenlage ist es erstaunlich, dass sich die Kölner Richter mehrfach übertölpeln ließen. Dennoch hätte die ganze Aktion noch scheitern können. Denn da war ja noch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die die Briefe verschickte. Wie viel wusste man dort über die zweifelhafte Seriosität des Auftrags? 

Anwalt Thomas Urmann stellt sich als unbedarften Handlanger dar, der im Interview sagt, dass er nicht habe prüfen können und nicht habe prüfen müssen, was sein Mandant The Archive ihm da vorlegte. Allerdings pflegt Urmann offenbar einen kreativen Umgang mit der Wahrheit. Im Telefongespräch versichert er, er sei in die Schweiz gefahren, um zu sehen, ob es The Archive wirklich gebe, da er sich jeden Mandanten vorher ansehe. Die Firma habe ganz normal gewirkt, "ein Büro mit Menschen, die dort arbeiten", kein angemieteter Büroservice. 

Möglicherweise aber war er nie in der Schweiz oder nie bei The Archive, sonst wäre ihm wohl aufgefallen, dass das Unternehmen aus einer privaten Wohnung heraus betrieben wurde. Der Blumenweg 3A in Bassersdorf in der Schweiz, wo die Firma damals firmierte, ist eine Reihenhaussiedlung.

Konfrontiert mit dieser Erkenntnis, zeigt Urmann, genau wie Sebastian und Reichert, in eine andere Richtung: Weg von sich, hin zu den vielen, vielen Filesharern und Datenherunterladern, die eine ganze Wirtschaft ruinierten. Dass sie möglicherweise selbst Unrecht geschaffen haben, will keiner zugeben.

Warum auch? Immerhin hat ihnen der Staat mit seinem abmahnfreundlichen Gesetz ein Werkzeug in die Hand gegeben, das solche Briefe erst zu einem guten Geschäft macht. Es hilft sicher, Filesharing zu bekämpfen. Aber zu welchem Preis, wenn darunter viele Unschuldige leiden?

Der Artikel ist auf zeit.de erschienen.

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