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So leicht wie eine halbe Tafel Schokolade: Die Mini-Drohne Rolling Spider der französischen Firma Parrot ist ein Wunderwerk der Technik.

© Promo

Rolling Spider: Mini-Drohnen nehmen Kurs aufs Wohnzimmer

Unbemannte Flugsysteme werden immer kompakter. Die Mini-Flieger sind Wunderwerke der Technik - und erobern nun die deutschen Wohnzimmer.

Das Geräusch erinnert an das Summen ein Mücke. Der Ton, den die vier kleinen Propeller der Mini-Drohne Rolling Spider erzeugen, ist hoch, aber nicht besonders laut. Das Erstaunlichste an den kleinen Fliegern ist deren Präzision. Wie festgenagelt kann das Fluggerät an einer Stelle verharren, um dann nahezu verzögerungsfrei zum Beispiel senkrecht nach oben zu entfliehen oder sich behände durch den Raum zu bewegen. Selbst Loopings auf der Stelle, sogenannte Flips, beherrscht die neue Mini-Drohne des französischen Herstellers Parrot, die in wenigen Wochen auf den Markt kommt. Zum Steuern des Fluggeräts wird das eigene Smartphone oder Tablet eingesetzt, auf dem die App FreeFlight installiert wird. Derzeit funktioniert das mit Mobilgeräten mit den Betriebssystemen iOS (Apple) und Android, Windows Phone soll im Herbst dazukommen.

Die neue Wohnzimmer-Drohne Rolling Spider ist der kleine Bruder der größeren AR.Drohne von Parrot. Bei beiden Fluggeräten handelt es sich um Quadcopter. Die vier Propeller an den Ecken werden jeweils mit einem eigenen kleinen Elektromotor angetrieben. Während die größere AR.Drohne bis zu 50 Meter hoch fliegen kann, kommt der Rolling Spider auf eine maximale Flughöhe von 20 Metern. Die Parrot-Drohne Bepob, die in einigen Monaten auf den Markt kommen soll, stößt hingegen in ganz andere Dimensionen vor: Bis zu zwei Kilometern soll die Reichweite betragen. Die Rechenleistung dieser Drohne kann es jedenfalls mit einem Notebook aufnehmen. Hinter dem Fisheye-Objektiv befindet sich ein 14-Megapixel-Kamerachip.

Kaum schwerer als eine halbe Tafel Schokolade

Aber auch die Mini-Drohnen sind ein Wunderwerk der Technik. Trotz ihres geringen Gewichts – inklusive Akku wiegt ein Rolling Spider mitsamt der seitlichen Räder gerade einmal 65 Gramm – verfügen sie über ein ausgeklügeltes Steuerungssystem, das dem Piloten an seinem Smartphone oder Tablet den Großteil der Arbeit abnimmt. Die Höhe wird über zwei verschiedene Sensoren ermittelt. In geringer Höhe ist dafür ein Ultraschallsensor zuständig, ab vier Meter Höhe übernimmt ein Luftdrucksensor diese Aufgabe. Über eine kleine Kamera an der Unterseite wird die Geschwindigkeit gemessen. Dies alles geschieht vollautomatisch, der Pilot kann sich auf seine Flugbewegungen konzentrieren.

Durch die Vielzahl der möglichen Aktionen ist er damit auch gut ausgelastet. Mit den aufgesetzten Rädern an der Seite kann die Drohne auf dem Boden fahren, sich an den Seitenwänden entlang nach oben bewegen oder unter der Decke entlangfahren. Oder sich im freien Flug durch den Raum bewegen. Erkennt die Mini-Drohne, dass sie auf ein Hindernis stößt, stoppen die Motoren, um Schäden zu vermeiden. Grundsätzlich sollten die kleinen Fluggeräte jedoch nicht im sprichwörtlichen Porzellanladen eingesetzt werden, denn nicht jede Haftpflichtversicherung übernimmt die Begleichung von Schäden.

Die größeren Drohnen lassen sich über das hochaufgelöste Bild steuern, das die Drohne auf die Displays des Smartphones oder Tablets überträgt. Die Kamera der Mini-Drohne taugt hingegen maximal für Schnappschüsse, gesteuert wird sie jedoch genauso wie andere Spielzeugflieger auf Sicht.

Die geringe Größe und das niedrige Gewicht der Mini-Drohne haben allerdings auch einen Preis: Die Akku-Reichweite ist stark limitiert. Eine Ladung reicht für gerade einmal acht Minuten Flugspaß aus, danach muss der Energiespeicher für anderthalb Stunden ans Ladegerät. Zum Gerätepreis von rund 100 Euro sollte man somit noch genügend Ersatzakkus zum Stückpreis von 14 Euro dazurechnen. Die Mini-Drohne kommt im Juli in den Handel, zunächst ist sie nur bei Saturn und Media Markt zu erhalten und kann dort bereits vorbestellt werden.

Auch für Drohen gelten Regeln

Für unbemannte Fluggeräte gelten im Prinzip die Regeln des Luftverkehrs – allerdings erst ab einem bestimmten Gewicht. Drohnen, die nicht schwerer als fünf Kilogramm sind und die zum reinen Freizeitvergnügen eingesetzt werden, benötigen keine besondere Erlaubnis.

Ganz ohne Regeln kommen allerdings auch die Hobby- Drohnenpiloten nicht aus. Der Gesetzgeber geht dabei von Fluggeräten aus, die auf Sicht geflogen werden, was einer maximalen Entfernung von 200 bis 300 Metern entspricht. Diese Drohnen dürfen ohne Genehmigung betrieben werden, allerdings mit einigen wichtigen Einschränkungen. So ist zu Flughäfen ein Abstand von 1,5 Kilometern einzuhalten. Das gilt sowohl für Passagierflughäfen wie Tegel oder Schönefeld als auch für kleinere Flugplätze und Segelflugplätze.

Verboten ist zudem der Überflug von Regierungsvierteln, militärischen Anlagen, Atomkraftwerken und Industrieanlagen. Menschenansammlungen – beispielsweise die Fan-Meile auf der Straße des 17. Juni – sind genauso tabu wie Unfallstellen.

Einschränkungen gelten ebenfalls in Wohngebieten. Für Fluggeräte mit Verbrennungsmotor gilt eine Sperrzone von 1,5 Kilometern. Bei Drohnen mit Elektroantrieb müssen hingegen die Rechte des Grundstückseigentümers beachtet werden. Aber auch das Recht auf die Privatsphäre schränkt den Tatendrang des Drohnenpiloten ein. Der Blick auf die Poolanlage des Nachbarn ist somit genauso tabu wie neugierige Kameraflüge zu fremden Fenstern.

Außer auf dem eigenen Grundstück und auf Modellflugplätzen ist die fliegerische Freiheit für Drohnen somit alles andere als grenzenlos. Als Berliner könnte man auf die Idee kommen, sein neu erworbenes Fluggerät auf einem bäuerlichen Acker im Umland zu starten. Aber auch dort sind Eigentumsrechte zu beachten, schließlich mag es kein Landwirt, wenn beim Suchen nach dem notgelandeten Flieger sein Feld zertreten wird. sag

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