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Spickmich-Prozess: Schüler dürfen ihre Lehrer weiter im Netz benoten

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht von Lehrern durch eine Benotung im Internet nicht verletzt wird.

Eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zog vor Gericht, nachdem sie auf dem Internetportal Spickmich.de im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 von ihren Schülern erhalten hatte. Sie sah ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision der Lehrerin zurück. Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden. Es betonte aber, dass es sich durchaus um einen Einzelfall handele. (aku/dpa)

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