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Verschlüsselung: Sicher wie ein Brief

Das De-Mail-Gesetz legt einheitliche Anforderungen für diese Art der elektronischen Kommunikation fest und regelt die Zulassung der privaten Anbieter unter Mitwirkung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI). Bei der Verschlüsselung wurde nun beschlossen, nur den Transport der Sendung zu verschlüsseln und nicht den kompletten Weg (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung).

Das De-Mail-Gesetz legt einheitliche Anforderungen für diese Art der elektronischen Kommunikation fest und regelt die Zulassung der privaten Anbieter unter Mitwirkung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI). Bei der Verschlüsselung wurde nun beschlossen, nur den Transport der Sendung zu verschlüsseln und nicht den kompletten Weg (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung). So soll den Bürgern ein besonders einfacher Weg für die gesicherte Kommunikation ermöglicht werden. Bei besonders vertraulichen Daten kann die umfassende Verschlüsselung bei De-Mail als zusätzliche Option genutzt werden. Die Opposition im Bundestag warnte in diesem Zusammenhang vor einem Akzeptanzproblem für De-Mail. dpa

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