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Viviane Reding: Das Recht, vergessen zu werden

Was mit den persönlichen Daten geschehen darf und welche Rechte der Einzelne daran hat, regelt auf europäischer Ebene die „Richtlinie 95/46 EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verbreitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder kurz die Europäische Datenschutzrichtlinie. Bei der Umsetzung dieser 1995 verabschiedeten Richtlinie gingen die Ansichten der verschiedenen Mitgliedsstaaten stark auseinander.

Was mit den persönlichen Daten geschehen darf und welche Rechte der Einzelne daran hat, regelt auf europäischer Ebene die „Richtlinie 95/46 EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verbreitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder kurz die Europäische Datenschutzrichtlinie. Bei der Umsetzung dieser 1995 verabschiedeten Richtlinie gingen die Ansichten der verschiedenen Mitgliedsstaaten stark auseinander. „Viele Bestimmungen widersprechen sich in den einzelnen Ländern“, sagte EU-Kommissarin Viviane Reding in einem Interview mit der „Zeit“. „Wir brauchen in der Tat ein neues, modernes und einheitliches Datenschutzrecht für Europa. Momentan haben wir ein Durcheinander.“ Daher soll nun eine neue Datenschutzrichtlinie geschaffen werden, die an das Internetzeitalter angepasst ist.

Geplant ist die neue Verordnung für das Frühjahr 2012. Das Ziel: „Vor allem mehr Transparenz bei der Datenerhebung und -verwendung“, sagte Reding. So sollen Unternehmen in Zukunft nachweisen müssen, dass gespeicherte Daten noch gebraucht werden. Auch soll europaweit die explizite Einwilligung des Verbrauchers notwendig sein, um personenbezogene Daten speichern zu dürfen. Auch ein Informationsrecht für Verbraucher kündigte Reding an: Jeder soll das Recht haben, zu erfahren, was mit den persönlichen Daten geschieht. Und: „Jeder Bürger soll zugleich das Recht haben, diese Daten jederzeit zu löschen.“ Das sei, sagte Reding, „das Recht, vergessen zu werden“.

So sehr die europäischen Datenschutzgesetze auseinandergehen, die Unterschiede mit der amerikanischen Gesetzgebung sind noch erheblich größer, sagte der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri dem Tagesspiegel. „In Europa liegen die Unterschiede eher im Detail. Zwischen Europa und den USA gibt es definitiv ganz erhebliche Unterschiede.“ So sei es in den Vereinigten Staaten wesentlich schwieriger, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. Außerdem, sagte Petri, sei es mit großen Schwierigkeiten verbunden, vermeintliche Rechtsverletzungen anzuzeigen, wenn die Daten in Amerika verarbeitet werden. Anna-Sophie Sieben

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