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Weblogs: Der feine Unterschied

Müssen Blogger ihre Leser kontrollieren? Die Diskussion nach dem Interneturteil geht weiter. Der Entscheid könnte die gesamte Blogger-Szene umkrempeln.

Steht die Blogosphäre, diese Welt der Internettagebücher und -journaillen, vor dem Aus, weil ein Gericht die Haftung der Blogger für Kommentare von ihren Lesern anders definiert hat als in der Vergangenheit? Diese weitreichende Frage schließt sich an ein Urteil des Landgerichts Hamburg an (der Tagesspiegel berichtete). Zur Erinnerung: Das Gericht hatte am Dienstag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive am 3. September gegen den Berliner Journalisten Stefan Niggemeier erwirkt hatte. Darin wird dem Blogger verboten, eine – unbestritten heikle – Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein anonymer Internetnutzer am 12. August 2007 in einem Kommentar zu einem Beitrag über eine Call-in-Sendung auf MTV gemacht hat. Dabei hatte Niggemeier den Kommentar, der in der Nacht zu einem Sonntag um 3 Uhr 37 eingegeben wurde, bereits am gleichen Vormittag um 11 Uhr gelöscht. Dem Gericht genügte das nicht. Der Blogger müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren, vor allem bei ohnehin brisanten Themen, so seine Einschätzung.

Die Entscheidung widerspreche dem, was der Gesetzgeber mit dem Wortlaut des Telemediengesetzes ausdrücken wollte und was in zahlreichen Urteilen zur Forenhaftung von deutschen Gerichten gesagt wurde, sagt der Düsseldorfer Online-Jurist Michael Terhaag. Entscheidend sei: Der Betreiber einer Plattform muss nur unter ganz bestimmten Umständen für die Handlungen seiner Nutzer haften. Die entscheidende Frage sei, ob der Forenbetreiber oder der Blogger mit vertretbarem Aufwand Kenntnis davon erlangen könne, dass ein juristisch bedenklicher Text bei ihm veröffentlicht werde. Dass kann durchaus unterschiedlich ausgelegt werden. Von Youtube, wo jede Sekunde Videos in der Länge von mehreren Stunden neu eingestellt werden, verlangt niemand, dass der Betreiber alle Videos vorher sichtet. Anders bei Ebay: Dem Internetauktionshaus muten die Juristen zu, sich selbst auf die Suche nach möglichen Plagiaten zu machen.

Das Hamburger Urteil bedeutet für die Blogosphäre auch nach Meinung anderer Experten eine komplett neue juristische Bewertung. Mercedes Bunz, Chefredakteurin von Tagesspiegel online und Blogger-Expertin, sieht gravierende Änderungen auf die neuen Medien zukommen. „Sogenannte ,Mediendienstanbieter‘ sind im Allgemeinen nicht für fremde Information verantwortlich, solange sie keine Kenntnis über einen rechtswidrigen Beitrag haben. Ändert man dies zu einer Überwachungspflicht, greift man massiv in die aktuelle Existenz von Blogs und Foren ein. Jeder wird sich vorher überlegen, ob er sich in seinem Blog oder Forum mit einem heiklen Thema befasst. Was das für die Meinungsfreiheit bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.“

Doch bedeuten die Einschränkungen, die das Gerichtsurteil erwirkt, das Aus für die Blogosphäre? Peter Mühlbauer, Experte der Internetzeitschrift telepolis.de, sieht einen Ausweg. „Das Landgericht Hamburg ist ja für seine, vorsichtig formuliert, teilweise relativ ungewöhnliche Rechtsprechung in Internetfragen bekannt.“ Von daher sieht der Journalist für Niggemeier durchaus Chancen in den höheren Instanzen. Sonst würden sich Foren und Blogs zunehmend ins Ausland verziehen. „Bei Domains, für die beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei in Hongkong oder eine Firma in Vermont eingetragen ist, beißen auch deutsche Abmahnanwälte, PR-Abteilungen und Prozesshansel auf Granit.“

Stefan Niggemeier ist gut beraten, nicht auf solche Finessen zu vertrauen, und das aus zwei Gründen. Erstens: Wenn in deutscher Sprache für ein deutsches Publikum im Internet publiziert wird, kann dem Autor dennoch in Deutschland eine einstweilige Verfügung zugestellt werden, egal in welchem Land der Blogserver steht. Für die Firma, die ihre Rechner für die Blogger zur Verfügung stellt, mag diese Rechnung aufgehen, dem einzelnen Blogger mit Wohnsitz in Deutschland hilft das nicht, meint Jurist Terhaag. Wie kompliziert das Internetrecht in der Praxis ist, zeigt aber auch der zweite Grund: „Die Firma Callactive hat ihren Sitz in München, ich wohne in Berlin, dennoch konnte sich der Kläger Hamburg für den Rechtsstreit aussuchen, weil man meinen Blog auch dort im Internet lesen kann“, musste Niggemeier feststellen.

Markus Ehrenberg/Kurt Sagatz

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