zum Hauptinhalt
Steht bei Twitter hoch im Kurs: der Hashtag #widerrufliche_Gratiseinwilligung.

© Tsp

#Widerrufliche_Gratiseinwilligung: Wer den Schaden hat

Wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott bekanntlich nicht zu sorgen. Der Twitter-Hashtag #widerrufliche_Gratiseinwilligung wird bereits zum Medienunwort des Jahres vorgeschlagen.

Diesen Spott haben sich die Beteiligten redlich verdient. Die Wortschöpfung #widerrufliche_Gratiseinwilligung ist einfach zu schönfärberisch für den Fakt, dass die in der VG Media wie Burda, Funke und Springer zusammengeschlossenen Verlage gegenüber Google eingeknickt sind und es der Suchmaschine nun doch gestatten, unentgeltlich auf ihre Artikel zu verlinken.
Auf Twitter hat das Erteilen von widerruflichen Gratiseinwilligungen seither Hochkonjunktur. Da wird den Twitter-Nutzern gestattet, Tweets bis auf Weiteres kostenlos zu retweeten. Da werden Arbeitsverträge zu #widerruflichen_Gratiseinwilligungen. Und andere fragen, ob die NSA die Welt auf Basis solcher Genehmigungen belauscht. Mit besonders großer Hingabe befeuert der zum „Guardian“ exilierte ehemalige „Zeit Online“-Chef Wolfgang Blau den Hashtag mit immer neuen Tweets: Bislang hat er seine widerrufliche Gratiseinwilligung für durchfahrende Autos an roten Ampeln, vor der Nase abfahrenden U-Bahnen und dem Londoner Regen erteilt.

In der Sache ist die Entscheidung durchaus verständlich, dafür hat das windelweiche Leistungsschutzrecht, das die große Koalition auf Drängen der Verleger beschlossen hat, schon gesorgt. Doch worum geht es genau? Das Gesetz sieht vor, dass Suchmaschinen dafür zahlen, wenn sie Verlagsinhalte übernehmen. Eine Ausnahme wird nur bei kurzen Snippets gemacht. Wie lang diese sein dürfen, ist strittig. Die Verleger wollen an den Einnahmen beteiligt werden, die Internetunternehmen wie Google damit machen, dass sie die von ihnen erstellten Beiträge in Kurzform wiedergeben. Google hatte angedroht, von den Verlagen, die für ihre Vorschauen Geld verlangen, nur noch die Überschriften anzuzeigen. Da viele Internetnutzer über die Google-Suche oder über Google-News zu den Verlagsseiten gelangen, war den Unternehmen offenbar die Gefahr zu groß, auf diese Leser und die damit verbundenen Werbeeinnahmen zu verzichten.

Doch hätten die Verleger nicht etwas warten können, bis sie das widerrufliche Scheitern ihres Vorhabens verkündeten, statt bereits vor Ablauf des Ultimatums klein beizugeben? Vielleicht bis Ende der Woche oder bis zum Ende des Monats? Doch wenn man nicht einmal bereit ist, für diese kurze Zeitspanne auf Views und Visits zu verzichten, und das mit einem derart gedrechselten Euphemismus kaschiert, muss man sich über die Reaktion aus dem Internet nicht wundern. In die Trending Topics, also die Liste der am stärksten gebrauchten Hashtags, haben es die #widerruflichen_Gratiseinwilligungen bislang noch nicht geschafft, dafür ist das Thema doch etwas zu speziell. Doch die ersten Vorschläge, den Begriff zum Medienunwort des Jahres zu küren, gibt es bereits. Mein widerrufliche Gratiseinwilligung dazu haben sie.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false