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Medien: Drei, zwei, eins - deins!

Ebay und Azubo laden nach Weihnachten zum Sonderverkauf ungeliebter Weihnachtspräsente ein

Längst nicht jedes Weihnachtsgeschenk hat den Geschmack des Beschenkten getroffen. „Besonders häufig kommt es zudem vor, dass man Bestseller wie die ,Sex and the City‘-DVD, den neuen ,Harry Potter‘ oder den obligatorischen Eierkocher bereits besitzt oder doppelt geschenkt bekommt“, sagt Daphne Rauch von Ebay. Das Internet-Auktionshaus hat – wie einige Konkurrenten auch – nach Weihnachten spezielle Seiten ins Netz gestellt, auf denen die ungeliebten Geschenke weitergegeben werden können. Und davon wird Rauch zufolge reichlich Gebrauch gemacht. Wir erklären, worauf man dabei achten muss.

WO FINDE ICH DIE SONDERAKTIONEN?

Bei Ebay befindet sich der Verweis auf den Weihnachtssonderverkauf direkt in der oberen Hälfte der Startseite. Unter „Doppelt oder unpassend“ gelangt man zur eigentlichen Verkaufsseite. Allerdings ist dieses Angebot an eine Bedingung geknüpft. Hier können nur die „uncoolsten Weihnachtsgeschenke“ angepriesen werden. Zum Artikel muss ein kurze Story geschrieben werden. Ebay kürt jeden Tag die 25 kreativsten Geschichten zum „Schreck-Geschenk“.

WARUM MUSS ICH REGISTRIERT SEIN?

Ausgangspunkt der Sonderseite ist ein ganz normales Verkaufsangebot. Bevor man dies einstellen kann, muss man als Verkäufer bei Ebay registriert sein. Die Anmeldung ist kostenlos, allerdings muss man entweder seine Kreditkartennummer angeben oder einem Lastschriftverfahren zur Abbuchung der Ebay-Gebühren nach dem Verkauf zustimmen.

WELCHE ALTERNATIVEN GIBT ES?

Auch das Online-Auktionshaus Azubo bietet eine eigene Weihnachts-Versteigerung missglückter Geschenke. Hier kommen nicht etwa nur selbst gestrickte Socken von Oma oder die dicken Pullover von Mutti unter den Hammer, betont Azubo-Mitgründer Pierre Ludigkeit. „Es wurden auch Digitalkameras oder Handys angeboten.“

WIE UNTERSCHEIDET SICH AZUBO?

Versteigerungen bei Azubo funktionieren nach einem neuen Prinzip, das aus Holland stammt. Während der Auktion fällt der Preis des Artikels kontinuierlich. Der Käufer kann ein Gebot abgeben, wenn ihm der Preis noch zu hoch erscheint. Oder er schlägt sofort zu, wenn der Preis niedrig genug ist. Als Verkäufer gibt man Start- und Mindestpreis ein.

Im Internet unter:

www.ebay.de, www.azubo.de

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