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Ein Film, zwei Fassungen: Jugendschutz bedeutet nicht Täterschutz

Zuschauer mit zwölf oder 13 Jahren kann der ARD-Film "Operation Zucker" überfordern. Urteilt die Freiwillige Selbstkontrolle Kino. Die ARD zeigt deswegen zwei Versionen, die gekürzte läuft um 20 Uhr 15, die komplette um 0 Uhr 20.

Die ARD wird den Film „Operation Zucker“ in zwei Fassungen ausstrahlen. Die erste Version läuft wie geplant um 20 Uhr 15 und ist um drei Minuten gekürzt. Der komplette Film wird von 0 Uhr 20 an gezeigt. Die Entscheidung, aus Gründen des Jugendschutzes die Erstausstrahlung zu kürzen, rührt nicht vom Produzenten BR und nicht von der ARD-Programmdirektion her, sie folgt einer Intervention der Freiwilligen Selbstkontrolle Kino. Nach Auffassung der FSK, die den Film im Zusammenhang einer geplanten DVD-Verwertung geprüft und damit die letztverbindliche Altersfreigabe vorgenommen hat, überfordert das hoffnungslose Ende in der Originalfassung Zuschauer mit zwölf oder 13 Jahren, wie die ARD mitteilte. Die FSK habe ihn deshalb erst ab 16 freigegeben. Was bedeutet, dass der Film in der Originalfassung nach den gesetzlichen Vorgaben nicht vor 22 Uhr gezeigt werden kann. Um 22 Uhr wird diese Version in die Mediathek gestellt.

Die 20-Uhr-15-Fassung wird mit markierter Auslassung gezeigt. Die knapp dreiminütige Auslassung betrifft laut ARD die Entführung der zehnjährigen Fee am Ende. Fee ist eines der Opfer von Kinderprostitution in dem Film. Mit dem ausgelassenen Ende wird die in der kompletten Version fortgesetzte Hoffnungslosigkeit ihrer Situation offengelassen. Die Macher und Senderverantwortlichen respektieren nach ARD-Angaben den FSK-Beschluss. Programmdirektor Volker Herres sagte: „Der Film ist auch in der leicht gekürzten Fassung äußerst wirkungsvoll und ein wichtiger Appell.“

Das stimmt, die Schnittversion nimmt dem Film nur ein wenig von seiner Wucht. Und natürlich bietet das Schicksal der Fee sich gerade für junge Zuschauer in hohem Maß zur Identifikation an. Zugleich kann keiner vorhersagen, wer wirklich um 20 Uhr 15 vor dem Fernseher sitzt. Die Verschiebung der kompletten Fassung erhöht nur die Wahrscheinlichkeit, dass die „richtigen“ Zuschauer zuschauen. Garantiert ist das nicht. jbh

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